Mittelschwaebische Nachrichten

Familie von Ischgl‰Opfer fordert viel Geld

Bald starten die Prozesse. Als Erstes klagt eine Frau, die ihren Mann verlor

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Wien In Österreich startet am 17. September eine Reihe von Prozessen um Corona-Ansteckung­en im Tiroler Skiort Ischgl. Zum Auftakt wollen der Sohn und die Witwe eines Österreich­ers, der nach einer Corona-Infektion gestorben ist, von der Republik 100000 Euro Schadeners­atz. Das teilte der Verbrauche­rschutzver­ein (VSV), der die Klägerinne­n und Kläger vertritt, am Dienstag mit. Einer, der sich auch von den Mächtigen nicht einschücht­ern lässt und 1000 Touristen vertritt, die im März 2020 ihren Urlaub in dem Corona-Hotspot verbrachte­n.

Bei der für zwei Stunden angesetzte­n Verhandlun­g vor dem Landgerich­t für Zivilrecht­ssachen in Wien solle auch geklärt werden, ob es zu einem Vergleich kommen könne, so VSV-Vorstand Peter Kolba. „Wir sind dazu bereit.“Zwölf weitere Verfahren sollen in den Tagen darauf beginnen. Die Kläger werfen den Behörden vor, zu spät vor dem Virus gewarnt und zu zögerlich den Skibetrieb geschlosse­n zu haben. Der Ort ist für seine Partyszene bekannt und gilt als einer der Hotspots für die Verbreitun­g des Virus in der ersten Welle im März 2020. Der Staat Österreich hat ein schuldhaft­es Handeln stets bestritten.

Im ersten Fall gehen die Klagenden davon aus, dass sich der 72-jährige Journalist während der chaotische­n Abreise aus dem Tal im Bus auf dem Weg zur Bahnstatio­n angesteckt hat. Tausende Urlauber waren am 13. März 2020 von der Ankündigun­g von Kanzler Sebastian Kurz überrascht worden, dass das Paznauntal ab sofort isoliert werde.

Daraufhin packten viele – darunter auch deutsche Urlauber – umgehend die Koffer und versuchten, den Ort noch zu verlassen. Aus Sicht der Kläger haben diese Umstände dazu beigetrage­n, dass sich das Virus in Teilen Europas derart ausbreiten konnte. Rund hundert weitere Klagen gegen die Republik Österreich sind laut VSV in Vorbereitu­ng. Eine unabhängig­e ExpertenKo­mmission hatte zwischenze­itlich festgestel­lt, dass es im Krisenmana­gement zu Fehlern und Fehleinsch­ätzungen gekommen war.

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