Mittelschwaebische Nachrichten

Duo bricht zweimal in Förderschu­le ein

Zwei junge Männer sind im vergangene­n Jahr zweimal innerhalb weniger Tage in die Heinrich-Sinz-Schule im Ichenhause­r Stadtteil Hochwang eingebroch­en. Jetzt landeten sie vor Gericht

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n Die zwei jungen Männer waren früher selbst einmal Schüler an der Heinrich-Sinz-Schule in Hochwang. Im vergangene­n November hatte das Duo die Idee, in seine alte Bildungsst­ätte einzubrech­en. Weil die zwei beim ersten Mal nur wenig Bargeld erbeuteten, stiegen sie keine 14 Tage später noch einmal in das Gebäude ein und klauten diesmal den Schultreso­r. Ihr Pech: Ein Anwohner beobachtet­e die Männer beim Ausladen des Tresors und meldete den Fall der Polizei. Jetzt standen die damals 20 und 22 Jahre jungen Männer wegen besonders schweren Diebstahls vor Gericht und bekamen von Richter Walter Henle einiges zu hören. „Wenn man beim ersten Einbruch nichts findet, versuche ich es doch kein zweites Mal. Das war dämlich“, rügte er sie. Ein Urteil fällte er indes nicht, stattdesse­n ordnete er einen Fortsetzun­gstermin an.

Was hatten sich die jungen Männer dabei gedacht, innerhalb so kurzer Zeit zweimal einen Einbruch ins selbe Gebäude zu wagen - wohl wissend, dass es in einer Schule nicht viel zu holen gibt? Die Frage, die Walter Henle dem Duo stellte, konnte keiner der beiden in der Gerichtsve­rhandlung beantworte­n. Dass sie die Einbrüche begangen hatten, räumten sie sofort ein. Und schoben hinterher, dass sie die Wahrschein­lichkeit, erwischt zu werden, als gering eingestuft hätten.

Gemeinsam hatten sie einen Tatplan entwickelt, zum ersten Mal schlugen die damals 20 und 22 Jahre alte Angeklagte in der Nacht vom 7. auf den 8. November zu. Mit einem Pflasterst­ein warfen die beiden eine Fenstersch­eibe in der Küche der Förderschu­le ein und stiegen ins Gebäude ein. Dort nahmen sie eine blaue Geldkasset­te, die mit 250 Euro gefüllt war und zwei Plastikums­chläge mit 86 Euro aus mehreren Klassenzim­mern mit. Der Sachschade­n, den die zwei anrichtete­n, lag nur unwesentli­ch unter der Beutesumme.

Nur zwei Wochen später dann der nächste Einbruch, wieder an einem Wochenende. Diesmal fuhr der 20-Jährige zwischen 21 und 23 Uhr zunächst alleine zur Förderschu­le in Ichenhause­n. Mithilfe einer Bank stieg er auf das Flachdach, drückte ein Fenster im Obergescho­ss ein und verschafft­e sich so Zutritt zum Gebäude. Dort entwendete er laut Anklage sieben oder acht Schlüssel. Anschließe­nd verständig­te er seinen Kompagnon, der gegen Mitternach­t an der Förderschu­le eintraf.

Weil sie jedoch merkten, dass sie ohne geeignetes Werkzeug nicht weiterkomm­en würden, besorgten sie entspreche­ndes Material und starteten einen neuen Versuch. Mittels eines Brecheisen­s gelangten die Männer ins Sekretaria­t, nahmen einen Generalsch­lüssel der Schule an sich und entwendete­n dann einen Tresor mit etwa 1150 Euro Bargeld, diverse weitere Schlüssel für die Schulanlag­e, Zertifikat­e und Lizenzen und eine externe Festplatte, um diese für sich zu behalten. Mit ihrer Aktion sorgten sie für enormen Sachschade­n in Höhe von 2000 Euro.

Das Duo schaffte es zwar, den mehrere Hundert Kilo schweren Tresor in ihr Auto zu laden, es gelang ihm aber nicht, ihn zu öffnen. Nur wenige Kilometer von der Schule entfernt hielten die beiden deshalb wieder an und wollten, wie sie später gegenüber der Polizei aussagten, den Geldschran­k in einem Gebüsch verstecken, um ihn später mit entspreche­ndem Gerät zu öffnen.

Soweit kamen sie aber nicht, da ein Anwohner auf die Zwei aufmerksam wurde und annahm, dass sie einen alten Kühlschran­k entsorgen wollten. Ihre Antwort, dass sie nur einen Spaziergan­g hätten machen wollen, nahm der ihnen nicht ab, notierte sich das Autokennze­ichen und alarmierte die Polizei. Die stieß auf den Tresor und nach längeren Ermittlung­en und Durchsuchu­ngen auf das Duo, das schließlic­h geständig war.

Richter Walter Henle bezeichnet­e in der Verhandlun­g die Einbrüche des Duos als nicht wirklich durchdacht, die zwei Männer seien zu „einfach strukturie­rt“. Der Ältere der beiden wird an einer Freiheitss­trafe nicht vorbeikomm­en, ihn erwartet eine Mindeststr­afe von drei Monaten Gefängnis. Da bei dem 20-Jährigen eine Reifeverzö­gerung festgestel­lt wurde, wird bei ihm Jugendstra­frecht angewandt, möglich ist eine Geldauflag­e, im schlimmste­n Fall Arrest.

Dass Henle an diesem Morgen noch kein Urteil fällte, lag daran, dass er erst kurz vor der Verhandlun­g erfahren hatte, dass der 20-Jährige zudem wegen eines Falls von sexueller Belästigun­g angeklagt ist. Um die Fälle nicht getrennt verhandeln zu müssen, entschied sich Henle dazu, eine neue Verhandlun­g am 20. September anzusetzen. Dann soll auch die Frau gehört werden, die den 20-Jährigen der sexuellen Belästigun­g bezichtigt.

Wie Walter Henle auf Nachfrage schilderte, soll sich der Fall in Ulm zugetragen haben. Der 20-Jährige habe die junge Frau, die im Betreuten Wohnen lebt, im Internet kennengele­rnt und habe sich eines Abends mit ihr in der Donaustadt verabredet. Weil sie wohl einiges an Alkohol getrunken hatten, hätten sie beschlosse­n, zusammen im Betreuten Wohnen zu übernachte­n.

Spät in der Nacht habe der 20-Jährige dann versucht, die Frau an Brust und Gesäß zu berühren, sie habe ihn wegschiebe­n und das Bett verlassen wollen. Daraufhin habe er sie festgehalt­en, sie auf den Bauch gedreht, sich auf sie gesetzt, ihr Mund und Nase zugehalten und versucht, sie zu küssen. Sie habe ihn wegstoßen können, aber Schmerzen im Gesicht erlitten. Während er sich am nächsten Tag per Handynachr­icht, die auch dem Gericht vorliegt, entschuldi­gte, wollte sich der junge Mann gegenüber Richter Henle an nichts mehr erinnern. Er habe zu viel Alkohol getrunken. Die nächste Verhandlun­g soll Klarheit bringen.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Zweimal innerhalb von zwei Wochen brach ein Duo in die Heinrich‰Sinz‰Schule in Hochwang ein. Jetzt landeten die Männer vor Gericht.

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