Mittelschwaebische Nachrichten
Duo bricht zweimal in Förderschule ein
Zwei junge Männer sind im vergangenen Jahr zweimal innerhalb weniger Tage in die Heinrich-Sinz-Schule im Ichenhauser Stadtteil Hochwang eingebrochen. Jetzt landeten sie vor Gericht
Ichenhausen Die zwei jungen Männer waren früher selbst einmal Schüler an der Heinrich-Sinz-Schule in Hochwang. Im vergangenen November hatte das Duo die Idee, in seine alte Bildungsstätte einzubrechen. Weil die zwei beim ersten Mal nur wenig Bargeld erbeuteten, stiegen sie keine 14 Tage später noch einmal in das Gebäude ein und klauten diesmal den Schultresor. Ihr Pech: Ein Anwohner beobachtete die Männer beim Ausladen des Tresors und meldete den Fall der Polizei. Jetzt standen die damals 20 und 22 Jahre jungen Männer wegen besonders schweren Diebstahls vor Gericht und bekamen von Richter Walter Henle einiges zu hören. „Wenn man beim ersten Einbruch nichts findet, versuche ich es doch kein zweites Mal. Das war dämlich“, rügte er sie. Ein Urteil fällte er indes nicht, stattdessen ordnete er einen Fortsetzungstermin an.
Was hatten sich die jungen Männer dabei gedacht, innerhalb so kurzer Zeit zweimal einen Einbruch ins selbe Gebäude zu wagen - wohl wissend, dass es in einer Schule nicht viel zu holen gibt? Die Frage, die Walter Henle dem Duo stellte, konnte keiner der beiden in der Gerichtsverhandlung beantworten. Dass sie die Einbrüche begangen hatten, räumten sie sofort ein. Und schoben hinterher, dass sie die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, als gering eingestuft hätten.
Gemeinsam hatten sie einen Tatplan entwickelt, zum ersten Mal schlugen die damals 20 und 22 Jahre alte Angeklagte in der Nacht vom 7. auf den 8. November zu. Mit einem Pflasterstein warfen die beiden eine Fensterscheibe in der Küche der Förderschule ein und stiegen ins Gebäude ein. Dort nahmen sie eine blaue Geldkassette, die mit 250 Euro gefüllt war und zwei Plastikumschläge mit 86 Euro aus mehreren Klassenzimmern mit. Der Sachschaden, den die zwei anrichteten, lag nur unwesentlich unter der Beutesumme.
Nur zwei Wochen später dann der nächste Einbruch, wieder an einem Wochenende. Diesmal fuhr der 20-Jährige zwischen 21 und 23 Uhr zunächst alleine zur Förderschule in Ichenhausen. Mithilfe einer Bank stieg er auf das Flachdach, drückte ein Fenster im Obergeschoss ein und verschaffte sich so Zutritt zum Gebäude. Dort entwendete er laut Anklage sieben oder acht Schlüssel. Anschließend verständigte er seinen Kompagnon, der gegen Mitternacht an der Förderschule eintraf.
Weil sie jedoch merkten, dass sie ohne geeignetes Werkzeug nicht weiterkommen würden, besorgten sie entsprechendes Material und starteten einen neuen Versuch. Mittels eines Brecheisens gelangten die Männer ins Sekretariat, nahmen einen Generalschlüssel der Schule an sich und entwendeten dann einen Tresor mit etwa 1150 Euro Bargeld, diverse weitere Schlüssel für die Schulanlage, Zertifikate und Lizenzen und eine externe Festplatte, um diese für sich zu behalten. Mit ihrer Aktion sorgten sie für enormen Sachschaden in Höhe von 2000 Euro.
Das Duo schaffte es zwar, den mehrere Hundert Kilo schweren Tresor in ihr Auto zu laden, es gelang ihm aber nicht, ihn zu öffnen. Nur wenige Kilometer von der Schule entfernt hielten die beiden deshalb wieder an und wollten, wie sie später gegenüber der Polizei aussagten, den Geldschrank in einem Gebüsch verstecken, um ihn später mit entsprechendem Gerät zu öffnen.
Soweit kamen sie aber nicht, da ein Anwohner auf die Zwei aufmerksam wurde und annahm, dass sie einen alten Kühlschrank entsorgen wollten. Ihre Antwort, dass sie nur einen Spaziergang hätten machen wollen, nahm der ihnen nicht ab, notierte sich das Autokennzeichen und alarmierte die Polizei. Die stieß auf den Tresor und nach längeren Ermittlungen und Durchsuchungen auf das Duo, das schließlich geständig war.
Richter Walter Henle bezeichnete in der Verhandlung die Einbrüche des Duos als nicht wirklich durchdacht, die zwei Männer seien zu „einfach strukturiert“. Der Ältere der beiden wird an einer Freiheitsstrafe nicht vorbeikommen, ihn erwartet eine Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis. Da bei dem 20-Jährigen eine Reifeverzögerung festgestellt wurde, wird bei ihm Jugendstrafrecht angewandt, möglich ist eine Geldauflage, im schlimmsten Fall Arrest.
Dass Henle an diesem Morgen noch kein Urteil fällte, lag daran, dass er erst kurz vor der Verhandlung erfahren hatte, dass der 20-Jährige zudem wegen eines Falls von sexueller Belästigung angeklagt ist. Um die Fälle nicht getrennt verhandeln zu müssen, entschied sich Henle dazu, eine neue Verhandlung am 20. September anzusetzen. Dann soll auch die Frau gehört werden, die den 20-Jährigen der sexuellen Belästigung bezichtigt.
Wie Walter Henle auf Nachfrage schilderte, soll sich der Fall in Ulm zugetragen haben. Der 20-Jährige habe die junge Frau, die im Betreuten Wohnen lebt, im Internet kennengelernt und habe sich eines Abends mit ihr in der Donaustadt verabredet. Weil sie wohl einiges an Alkohol getrunken hatten, hätten sie beschlossen, zusammen im Betreuten Wohnen zu übernachten.
Spät in der Nacht habe der 20-Jährige dann versucht, die Frau an Brust und Gesäß zu berühren, sie habe ihn wegschieben und das Bett verlassen wollen. Daraufhin habe er sie festgehalten, sie auf den Bauch gedreht, sich auf sie gesetzt, ihr Mund und Nase zugehalten und versucht, sie zu küssen. Sie habe ihn wegstoßen können, aber Schmerzen im Gesicht erlitten. Während er sich am nächsten Tag per Handynachricht, die auch dem Gericht vorliegt, entschuldigte, wollte sich der junge Mann gegenüber Richter Henle an nichts mehr erinnern. Er habe zu viel Alkohol getrunken. Die nächste Verhandlung soll Klarheit bringen.