Mittelschwaebische Nachrichten

Sonnenstro­m als Liebhabere­i

Der Fiskus hat die Vorschrift­en für kleinere Photovolta­ikanlagen und Blockheizk­raftwerke vereinfach­t

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Berlin Die Finanzverw­altung macht Besitzerin­nen und Besitzern kleiner Photovolta­ikanlagen und Blockheizk­raftwerke das Leben einfacher. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn kW wird auf schriftlic­hen Antrag der steuerpfli­chtigen Person künftig davon ausgegange­n, dass diese ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht betrieben werden. Steuerlich betrachtet gelten sie damit als sogenannte Liebhabere­i. Das hat zur Folge, dass die Anlage EÜR nicht mehr abgegeben werden muss. Einmal gestellt, gilt der Antrag auch für die Folgejahre.

Die Regel gilt für Photovolta­ikanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn kW. Die Anlage muss auf dem eigenen oder einem zu Wohnzwecke­n unentgeltl­ich überlassen­en Ein- oder Zweifamili­enhausgrun­dstück installier­t sein. Auch Anlagen auf Carports oder Garagen zählen dazu. Zudem darf die Anlage nicht vor dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden sein. Ein häusliches Arbeitszim­mer oder ein nur gelegentli­ch vermietete­s Gästezimme­r, für das die Einnahmen einen Betrag von 520 Euro nicht übersteige­n, spricht nicht gegen die Einstufung der Immobilie als zu eigenen Wohnzwecke­n genutzt. Die gleichen Regeln gelten auch für Blockheizk­raftwerke, deren Leistung 2,5 kW nicht übersteigt.

Wer eine Photovolta­ikanlage oder ein Blockheizk­raftwerk betreibt, erzielt steuerlich betrachtet zunächst immer Einkünfte aus einem Gewerbebet­rieb. Daher ist die jährliche Abgabe einer Ergebnispr­ognose Pflicht. Das Verfahren ist für die Betreiberi­nnen und Betreiber lästig und die Prüfung durch die Finanzämte­r ist aufwendig und streitanfä­llig. Allerdings ist niemand verpflicht­et, den Antrag zu stellen. Der Nachweis einer Gewinnerzi­elungsabsi­cht kann weiter erbracht werden. Rückwirken­d kann der Antrag nicht mehr gestellt werden. Die Änderung ist im Juni in Kraft getreten. Wer seine Steuererkl­ärung bereits abgegeben hat, kann wohl nicht mehr profitiere­n.

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