Mittelschwaebische Nachrichten
Kinderpornos: Landgericht mildert Strafe
Ein Straftäter aus dem Landkreis Günzburg muss doch nicht ins Gefängnis
Günzburg Als „unterste Schublade“hatte die Richterin die Delikte des Angeklagten bezeichnet. Der 51-Jährige hatte sich wegen Beschaffung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos und Videos im Mai vor dem Günzburger Amtsgericht verantworten müssen. Das brachte dem Mann eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ein, obwohl er als vermindert schuldfähig gilt.
Die Chance auf Bewährung hatte sich der Mann selbst genommen: Wenige Tage vor der Verhandlung war bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung wieder belastendes Material entdeckt worden. Doch nachdem der Fall nun vor dem Landgericht Memmingen erneut aufgerollt wurde, muss der Mann doch nicht ins Gefängnis.
Wie der stellvertretende Pressesprecher Ivo Holzinger unserer Redaktion mitteilt, bleibt es zwar bei der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, allerdings wurde die Strafe
zur Bewährung ausgesetzt. Ferner wurde dem Mann unter anderem als Bewährungsauflage auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von Euro 3000 an die psychiatrische Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter zu zahlen.
Nach Ansicht der Berufungskammer war keine Gefängnisstrafe angemessen, da der vermindert schuldfähige Angeklagte von Anfang an geständig gewesen und bislang nicht vorbestraft sei. Außerdem habe er sich zwischenzeitlich in therapeutische Behandlung bei der Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter begeben. Hinzu kommt, dass die psychologische Sachverständige im Rahmen der Berufungsverhandlung die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung befürwortet habe.