Mittelschwaebische Nachrichten
Polizei zieht Biker aus dem Verkehr
Kontrollen Ordnungshüter setzen ihre Schwerpunktaktion zum Zweiradverkehr fort
Leipheim Auch am zweiten Kontrolltag an der Motorradkontrollstelle an der Tank- und Rastanlage Leipheim haben die speziell geschulten Beamten der Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West erneut zahlreiche Fahrzeuge unter die Lupe genommen. Nachdem bereits am Samstag für fünf Biker die Fahrt an der Rastanlage frühzeitig beendet war, da sie unzulässige Änderungen an ihren Fahrzeugen vorgenommen hatten – insgesamt hatte man 13 Fahrern die Weiterfahrt untersagt, aber acht konnten ihre Maschinen vor Ort so weit umrüsten, dass sie doch noch ihre Fahrt fortsetzen durften –, traf es am Sonntag gleich sieben Kradfahrer.
Viele weitere der insgesamt knapp 60 kontrollierten Motorräder hatten technische Mängel an den Reifen, den Rückspiegeln oder den Beleuchtungseinrichtungen. Bei einem 33-jährigen Motorradfahrer nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahr. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Auch seine Fahrt endete an der Kontrollstelle. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Zahlreiche
Polizeimotorräder, aber auch Zivilbeamte der Fahndungsund Kontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion NeuUlm hielten an und im Umfeld der Rastanlage die Augen offen und geleiteten Fahrzeuge mit ihren Fahrern anschließend zur Kontrollstelle. Neben Motorrädern fielen hier auch zwei Fahrer von Kleintransportern negativ auf, da sie während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt hatten. Auch gegen sie leiteten die Beamten Bußgeldverfahren ein. Einen Transporter lotsten die Beamten in die Kontrollstelle, da der Fahrer keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei der eingehenden Kontrolle des Fahrzeugs durch Beamte der ebenfalls eingesetzten Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion NeuUlm kam ans Licht, dass der rumänische Staatsangehörige einen nicht genehmigten Personentransport durchführte, kein digitales Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten verbaut hatte und der angehängte Anhänger eine defekte Auflaufbremse hatte. Der Anhänger hätte im Falle einer starken Bremsung ungebremst auf die Hinterachse gewirkt und so die Fahrphysik des gesamten Gespanns gefährdet. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich hinterlegen und den technischen Mangel beseitigen.
Symbolfoto: Bernhard Weizenegger