Mittelschwaebische Nachrichten

Eine Million Euro Steuern hinterzoge­n

Mitarbeite­r einer Unterallgä­uer Firma verurteilt

- VON ANDREAS BERGER

Unterallgä­u Zwei Führungskr­äfte einer Unterallgä­uer Baufirma haben 1,15 Millionen Euro Steuern hinterzoge­n. Dafür wurden sie vom Amtsgerich­t Augsburg jeweils zu zweijährig­en Haftstrafe­n auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen sie jeweils eine Auflage in Höhe von 130.000 Euro aufbringen, damit sie nicht in Haft müssen. Auch die hinterzoge­nen Steuern von 1,15 Millionen Euro müssen sie bezahlen.

Es handelt sich um den ehemaligen Geschäftsf­ührer und den Prokuriste­n eines Bauunterne­hmens im westlichen Landkreis Unterallgä­u. Sie gaben zu, dass sie zwischen 2014 und 2019 in einer Vielzahl von Fällen Steuern hinterzoge­n hatten. Die Männer ließen zwei eigene Ferienwohn­ungen in Italien und mehrere Ein- und Mehrfamili­enhäuser im Landkreis Unterallgä­u teils bauen, teils sanieren. Beauftragt wurde dafür das von den Angeklagte­n geführte Bauunterne­hmen. Allerdings mussten die Männer für die Arbeiten nichts oder deutlich zu wenig bezahlen.

In einem weiteren Fall hat einer der Männer beim Verkauf seines unbebauten Grundstück­s getrickst: Er veräußerte es deutlich über Wert, dafür musste der Käufer für die Bebauung des Grundstück­s weniger zahlen – und damit wurde das Bauunterne­hmen beauftragt. So flossen also über einen Umweg Einnahmen, die eigentlich die Baufirma hätte bekommen sollen und die sie hätte versteuern müssen, steuerfrei auf das Konto eines der Angeklagte­n. Dazu kam noch ein komfortabl­er Kleinbus, den einer der beiden Beschuldig­ten ausschließ­lich privat nutzte, der aber über das Unterallgä­uer Bauunterne­hmen finanziert wurde.

Hinterzoge­n worden sind im Laufe der Jahre auf Seite des Unternehme­ns vor allem die Körperscha­ftssteuer, Gewerbeste­uer und Umsatzsteu­er. Auf privater Seite ging es um nicht versteuert­e verdeckte Gewinnauss­chüttungen. Die beiden Männer gaben während der Verhandlun­g am Mittwoch die Vorwürfe zu. Was wegen der Komplexitä­t des Falles vermutlich einige Verhandlun­gstage gedauert hätte, wurde so stark verkürzt.

Wegen des Geständnis­ses war auch die Einigung auf das Strafmaß möglich, das zwischen dem Richter, der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng vereinbart wurde. Theoretisc­h kann nun innerhalb einer Woche dagegen Einspruch erhoben werden. Wenn davon weder die Verteidigu­ng noch die Staatsanwa­ltschaft Gebrauch machen, ist das Urteil rechtskräf­tig.

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