Mittelschwaebische Nachrichten

Wie wird man Verfassung­srichter?

Das Bundesverf­assungsger­icht soll unpolitisc­h sein und eine der Kontrollin­stanzen für die Regierung. So sicher ist es vor Extremiste­n.

- Christof Paulus

Kaum eine Institutio­n in Deutschlan­d ist so über jeden Zweifel erhaben wie das Bundesverf­assungsger­icht. Sogar als es mit seinem Haushaltsu­rteil die krisengepl­agte Ampel in den nächsten Schlamasse­l stürzte, wurde vieles kritisiert und hinterfrag­t, nur eines war nicht hörbar: dass das Urteil nicht richtig gewesen sei. Die Entscheidu­ngen, die das Bundesverf­assungsger­icht fällt, können entscheide­nd sein, ihr Dienst ist für die Richterinn­en und Richter nicht nur eine Ehre, sondern sie tragen auch eine große Verantwort­ung.

Gewählt werden die 16 Bundesverf­assungsric­hterinnen und -richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat; zur Wahl braucht es eine

Zweidritte­lmehrheit. Das eröffnet die Frage: Was passiert eigentlich, wenn Extremiste­n in einer der beiden Kammern so stark werden, dass sie die Wahl eines Richters blockieren können – oder gar eigene Kandidaten durchsetze­n? Die Zweidritte­lmehrheit soll eigentlich einen breiten Konsens sicherstel­len. Und eine Wahl wird immer dann nötig, wenn eines der Mitglieder nach zwölf Jahren Amtszeit oder mit 68 Jahren ausscheide­n muss. Das sind die zeitlichen Grenzen, wiedergewä­hlt werden kann man nicht – im Gericht gibt es also beinahe jährlich personelle Wechsel.

Doch sowohl die Zweidritte­lmehrheit als auch die Beschränku­ngen der Amtszeit könnten wiederum selbst mit einfacher Mehrheit geändert werden. Deshalb gibt es nun Bestrebung­en, auch hier eine Zweidritte­lmehrheit nötig zu machen – doch auch das hat Nachteile. Damit nähmen sich Bundestag und Bundesrat die Flexibilit­ät, in Zukunft weitere Anpassunge­n vorzunehme­n. Und Extremiste­n wiederum würde es leichter fallen, Änderungen zu blockieren – brauchen sie dafür ja nur ein Drittel der Stimmen. In Bayern sitzen übrigens künftig zwei AfD-Kandidaten als ehrenamtli­che Richter am Verfassung­sgerichtsh­of. Im Freistaat haben alle Fraktionen im Landtag das Recht, quasi verbindlic­h Kandidaten für das Verfassung­sgericht vorzuschla­gen – also auch die AfD.

Damit man überhaupt als Bundesverf­assungsric­hter infrage kommt, muss man 40 Jahre alt sein und Jurastudiu­m, Referendar­iat und zwei Staatsexam­en abgeschlos­sen haben. Um zum Richter berufen werden zu können, muss man zudem laut Richterges­etz deutsch sein und Sozialkomp­etenz haben. Und: Man muss verfassung­streu sein.

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Foto: Uli Deck, dpa Mitglieder des Bundesverf­assungsger­ichts.

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