Bewährungsstrafe für Ex-BER-Chef
Strafbefehl gegen einstigen Hoffnungsträger Hartmut Mehdorns erlassen – der ist zufrieden
Wegen Bestechlichkeit und Betrugs wurde der ehemalige Technikchef Joachim Großmann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Er galt als Hoffnungsträger von Flughafenchef Hartmut Mehdorn: Joachim Großmann sollte die Brandschutzanlage am Pannenflughafen BER funktionstüchtig machen, doch er brachte den Flughafen vor allem wegen Korruption in die Schlagzeilen. Dafür muss er jetzt die Konsequenzen tragen. Der ehemalige BER-Technikchef ist wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein vom Amtsgericht Cottbus erlassener Strafbefehl sei rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am gestrigen Montag mit. Großmann muss zudem eine Geldauflage von 200 000 Euro an die Landeskasse zahlen. Großmann habe den Strafbefehl akzeptiert, womit ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter.
Der Ingenieur und Geschäftsführer der Dresdner Ingenieurfirma Gicon war Mitte April zum Technikchef berufen worden, nachdem er schon zuvor als Berater für die Flughafengesellschaft tätig war. Er sollte das »Sprint-Programm« verantworten, mit dem Mehdorn den Flughafen fitt machen wollte. Nach Bekanntwerden der Korruptionsaffäre musste er bereits im Juni wieder fristlos gefeuert werden.
Laut Strafbefehl hatte Großmann noch als Berater des BER Ende 2013 einen Planungsauftrag für die Entrauchungsanlage an eine holländische Firma vermittel. Dabei habe er diese aufgefordert, das ursprünglich Angebot von 1,3 Millionen auf 1,8 Millionen Euro zu erhöhen. Die knapp 500 000 Euro sollten über verschiedene Transaktionen Großmanns Firmengruppe zugeleitet werden. Die Holländer bekamen danach auch den Zuschlag, informierten dann aber im Mai 2014 selbst die Flughafengesellschaft von dem Deal. Nach dem Auffliegen habe sich die Bieterfirma an die ursprüngliche Kalkulation gehalten, so dass es in diesem Fall bei einem versuchten Betrug blieb, so die Staatsanwaltschaft. Sie sprach von »Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug«.
Ins Strafmaß gingen aber auch sechs Fälle von Betrug und zwei von versuchtem Betrug ein. So habe Großmann für Planungsleistungen am BER überhöhte Rechnungen gestellt und die Flughafengesellschaft um knapp 50 000 Euro betrogen, heißt es im Strafbefehl. Bei den Betrugsversuchen ging es um rund 5000 Euro.
Im Laufe des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Wohn- und Geschäftsräume Großmanns in Berlin und Dresden durchsucht. Das es nicht zur Anklage und Gerichtsverhandlung gegen ihn kam, begründete die Staatsanwaltschaft mit der unter »generalpräventiven Gesichtspunkten sinnvollen und wichtigen« zeitnahen Ahndung der Taten. Außerdem sei der Sachverhalt relativ klar gewesen, so Oberstaatsanwalt Winkler. Per Strafbefehl kann maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.
Großmann Strafmaß bewegt sich unter diesen Umständen an der Höchstgrenze. Dieser Verfahrensabschluss sei für ihn aber insofern akzeptabel, als dass damit ein voraussichtlich sehr langwieriges Verfahren vermieden wird, teilte ein Gicon-Unternehmenssprecher mit. Großmann stelle damit seine persönlichen Interessen zurück und die Handlungsfähigkeit seiner Unternehmensgruppe und damit sein Lebenswerk in den Vordergrund, hieß es. Offenbar fürchtet er, dass andernfalls sein Ruf noch mehr Schaden nehmen würde. Immerhin wurde er kurz vor Bekanntwerden der Affäre in Sachsen noch als zweitplatzierter »Unternehmer des Jahres« ausgezeichnet. Seinen Rausschmiss beim BER allerdings will der Ingenieur nicht so einfach hinnehmen. Dagegen klagt er, am Mittwoch gibt es eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Cottbus.
Hartmut Mehdorn hat sich zufrieden über den Strafbefehl gezeigt. »Wir sehen durch die Ermittlungsergebnisse unseren Weg der Null-ToleranzLinie gegenüber Korruption bestätigt«, teilte er mit. Der BER-chef ging immer davon aus, dass er in der Affäre keinen Fehler gemacht hat und sprach von einem »kriminellen Einzelfall«.