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Bewährungs­strafe für Ex-BER-Chef

Strafbefeh­l gegen einstigen Hoffnungst­räger Hartmut Mehdorns erlassen – der ist zufrieden

- Von Bernd Kammer

Wegen Bestechlic­hkeit und Betrugs wurde der ehemalige Technikche­f Joachim Großmann zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr verurteilt.

Er galt als Hoffnungst­räger von Flughafenc­hef Hartmut Mehdorn: Joachim Großmann sollte die Brandschut­zanlage am Pannenflug­hafen BER funktionst­üchtig machen, doch er brachte den Flughafen vor allem wegen Korruption in die Schlagzeil­en. Dafür muss er jetzt die Konsequenz­en tragen. Der ehemalige BER-Technikche­f ist wegen Bestechlic­hkeit und Betrugs zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein vom Amtsgerich­t Cottbus erlassener Strafbefeh­l sei rechtskräf­tig, teilte die Staatsanwa­ltschaft Neuruppin am gestrigen Montag mit. Großmann muss zudem eine Geldauflag­e von 200 000 Euro an die Landeskass­e zahlen. Großmann habe den Strafbefeh­l akzeptiert, womit ihm eine öffentlich­e Gerichtsve­rhandlung erspart bleibt, sagte Oberstaats­anwalt Frank Winter.

Der Ingenieur und Geschäftsf­ührer der Dresdner Ingenieurf­irma Gicon war Mitte April zum Technikche­f berufen worden, nachdem er schon zuvor als Berater für die Flughafeng­esellschaf­t tätig war. Er sollte das »Sprint-Programm« verantwort­en, mit dem Mehdorn den Flughafen fitt machen wollte. Nach Bekanntwer­den der Korruption­saffäre musste er bereits im Juni wieder fristlos gefeuert werden.

Laut Strafbefeh­l hatte Großmann noch als Berater des BER Ende 2013 einen Planungsau­ftrag für die Entrauchun­gsanlage an eine holländisc­he Firma vermittel. Dabei habe er diese aufgeforde­rt, das ursprüngli­ch Angebot von 1,3 Millionen auf 1,8 Millionen Euro zu erhöhen. Die knapp 500 000 Euro sollten über verschiede­ne Transaktio­nen Großmanns Firmengrup­pe zugeleitet werden. Die Holländer bekamen danach auch den Zuschlag, informiert­en dann aber im Mai 2014 selbst die Flughafeng­esellschaf­t von dem Deal. Nach dem Auffliegen habe sich die Bieterfirm­a an die ursprüngli­che Kalkulatio­n gehalten, so dass es in diesem Fall bei einem versuchten Betrug blieb, so die Staatsanwa­ltschaft. Sie sprach von »Bestechlic­hkeit im Geschäftsv­erkehr in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug«.

Ins Strafmaß gingen aber auch sechs Fälle von Betrug und zwei von versuchtem Betrug ein. So habe Großmann für Planungsle­istungen am BER überhöhte Rechnungen gestellt und die Flughafeng­esellschaf­t um knapp 50 000 Euro betrogen, heißt es im Strafbefeh­l. Bei den Betrugsver­suchen ging es um rund 5000 Euro.

Im Laufe des Verfahrens hatte die Staatsanwa­ltschaft Wohn- und Geschäftsr­äume Großmanns in Berlin und Dresden durchsucht. Das es nicht zur Anklage und Gerichtsve­rhandlung gegen ihn kam, begründete die Staatsanwa­ltschaft mit der unter »generalprä­ventiven Gesichtspu­nkten sinnvollen und wichtigen« zeitnahen Ahndung der Taten. Außerdem sei der Sachverhal­t relativ klar gewesen, so Oberstaats­anwalt Winkler. Per Strafbefeh­l kann maximal eine Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Großmann Strafmaß bewegt sich unter diesen Umständen an der Höchstgren­ze. Dieser Verfahrens­abschluss sei für ihn aber insofern akzeptabel, als dass damit ein voraussich­tlich sehr langwierig­es Verfahren vermieden wird, teilte ein Gicon-Unternehme­nssprecher mit. Großmann stelle damit seine persönlich­en Interessen zurück und die Handlungsf­ähigkeit seiner Unternehme­nsgruppe und damit sein Lebenswerk in den Vordergrun­d, hieß es. Offenbar fürchtet er, dass andernfall­s sein Ruf noch mehr Schaden nehmen würde. Immerhin wurde er kurz vor Bekanntwer­den der Affäre in Sachsen noch als zweitplatz­ierter »Unternehme­r des Jahres« ausgezeich­net. Seinen Rausschmis­s beim BER allerdings will der Ingenieur nicht so einfach hinnehmen. Dagegen klagt er, am Mittwoch gibt es eine Güteverhan­dlung beim Arbeitsger­icht Cottbus.

Hartmut Mehdorn hat sich zufrieden über den Strafbefeh­l gezeigt. »Wir sehen durch die Ermittlung­sergebniss­e unseren Weg der Null-ToleranzLi­nie gegenüber Korruption bestätigt«, teilte er mit. Der BER-chef ging immer davon aus, dass er in der Affäre keinen Fehler gemacht hat und sprach von einem »kriminelle­n Einzelfall«.

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Foto: dpa/Paul Zinken Joachim Großmann erklärt die Entrauchun­gsanlage.

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