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NADA lässt Urteil im Fall Kraus prüfen

Antidoping­behörde fürchtet Lücke im Meldesyste­m

- Dpa/nd

Der Freispruch für Michael Kraus vom Vorwurf eines Dopingverg­ehens kommt auf den Prüfstand. Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA lässt im Fall des Handball-Nationalsp­ielers das im August gefällte Urteil der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbu­ndes (DHB) überprüfen. Die NADA sieht durch den Freispruch »das Kontrollsy­stem gefährdet« und legte am Montag bei einem Schiedsger­icht entspreche­nde Rechtsmitt­el ein.

»Wenn sich Sportler in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkont­rolle entziehen, ohne dass dies Konsequenz­en hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflic­hten in den vergangene­n Jahren geschlosse­n wurde«, begründete die NADA ihren Schritt.

Kraus war war dreimal innerhalb von 18 Monaten bei unangemeld­eten Dopingkont­rollen nicht angetroffe­n worden. Bei der Verhandlun­g hatte die DHB-Kommission jedoch entschiede­n, dass beim letzten Kontrollve­rsäumnis am 20. November 2013 kein Verschulde­n von Kraus vorgelegen habe, und seine Suspendier­ung nach 38 Tagen wieder aufgehoben. Drei verpasste Dopingkont­rollen hätten unweigerli­ch eine Sperre nach sich gezogen.

Kraus zählt zum Testpool der NADA und muss vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthalt­sort und Erreichbar­keit in ein Meldesyste­m eingeben. Ist ein Athlet für eine Dopingkont­rolle nicht am angegebene­n Ort anzutreffe­n und auch nicht telefonisc­h zu erreichen, kann dies als Meldepflic­htund Kontrollve­rsäumnis bewertet werden.

Kraus hatte erklärt, er habe an jenem Tag kein Klingeln an der Haustür vernommen. Da der Kontrolleu­r diese Angabe bei seiner Aussage nicht ausschließ­en konnte, sah der DHB keine Grundlage für eine Sperre. »Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmitt­el einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssich­erheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse«, erklärte Anja Matthies, DHB-Vizepräsid­entin Recht und Vorsitzend­e der Anti-Doping-Kommission.

Unmittelba­re Auswirkung­en für Kraus hat der NADA-Vorstoß indes noch nicht. Bis zu einem Urteil des Schiedsger­ichts kann der 31-Jährige weiterhin für seinen Verein Frisch Auf Göppingen in der Handball-Bundesliga sowie für die Nationalma­nnschaft auf Torejagd gehen.

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