NADA lässt Urteil im Fall Kraus prüfen
Antidopingbehörde fürchtet Lücke im Meldesystem
Der Freispruch für Michael Kraus vom Vorwurf eines Dopingvergehens kommt auf den Prüfstand. Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA lässt im Fall des Handball-Nationalspielers das im August gefällte Urteil der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) überprüfen. Die NADA sieht durch den Freispruch »das Kontrollsystem gefährdet« und legte am Montag bei einem Schiedsgericht entsprechende Rechtsmittel ein.
»Wenn sich Sportler in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde«, begründete die NADA ihren Schritt.
Kraus war war dreimal innerhalb von 18 Monaten bei unangemeldeten Dopingkontrollen nicht angetroffen worden. Bei der Verhandlung hatte die DHB-Kommission jedoch entschieden, dass beim letzten Kontrollversäumnis am 20. November 2013 kein Verschulden von Kraus vorgelegen habe, und seine Suspendierung nach 38 Tagen wieder aufgehoben. Drei verpasste Dopingkontrollen hätten unweigerlich eine Sperre nach sich gezogen.
Kraus zählt zum Testpool der NADA und muss vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ein Meldesystem eingeben. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, kann dies als Meldepflichtund Kontrollversäumnis bewertet werden.
Kraus hatte erklärt, er habe an jenem Tag kein Klingeln an der Haustür vernommen. Da der Kontrolleur diese Angabe bei seiner Aussage nicht ausschließen konnte, sah der DHB keine Grundlage für eine Sperre. »Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmittel einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssicherheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse«, erklärte Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission.
Unmittelbare Auswirkungen für Kraus hat der NADA-Vorstoß indes noch nicht. Bis zu einem Urteil des Schiedsgerichts kann der 31-Jährige weiterhin für seinen Verein Frisch Auf Göppingen in der Handball-Bundesliga sowie für die Nationalmannschaft auf Torejagd gehen.