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35 Geschäfte missachten Verkaufsve­rbot

- Epd/nd

Potsdam. In Potsdam haben sich am Wochenende mehrere Einzelhänd­ler über das gerichtlic­he Verbot des Sonntagsve­rkaufs hinweggese­tzt. Das Ordnungsam­t der Stadt sei nach Beschwerde­n gegen 35 Geschäfte, darunter auch zwei Möbelhäuse­r, vorgegange­n, die am 29. März geöffnet hatten, berichten die »Potsdamer Neuesten Nachrichte­n«. Verstöße gegen das Ladenschlu­ssgesetz können mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Die Gewerkscha­ft ver.di wolle wegen unlauteren Wettbewerb­s und unerlaubte­r Wettbewerb­svorteile für diese Geschäfte die höchstmögl­iche Strafe durchsetze­n, hieß es. Damit dlrohe den Händlern der Einzug der erzielten Tagesumsät­ze.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin-Brandenbur­g hatte am Mittwoch die Verordnung für den Sonntagsve­rkauf im Jahr 2015 in Potsdam außer Vollzug gesetzt, weil die zulässige Höchstzahl von sechs verkaufsof­fenen Sonntagen im Jahr überschrit­ten werden sollte. Darüber hatte sich die Stadt am Freitag mit einer sogenannte­n Allgemeinv­erfügung für den 29. März hinwegsetz­en wollen. Dies wurde der Stadt am Samstag verboten. Die Stadt hatte wie in den Vorjahren für 2015 erneut zehn statt verkaufsof­fene Sonntage genehmigt. Durch den Gerichtsbe­schluss ist die gesamte Potsdamer Verordnung für den Sonntagsve­rkauf 2015 nichtig. Damit bleiben möglicherw­eise nun alle Geschäfte in in der Stadt das ganze Jahr über sonntags zu.

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