Finanzausschuss statt Parlament?
Mecklenburg-Vorpommerns umstrittenes Werftenförderungsgesetz ist nun Gerichtsfall
Darf die Regierung den Finanzausschuss des Landtags um Zustimmung zu einzelnen Bürgschaften für Werften bitten? Nein, sagt die Nordost-LINKE. Nun tagt das Landesverfassungsgericht.
Greifswald. Das umstrittene Werftenförderungsgesetz MecklenburgVorpommerns wird an diesem Donnerstag zum Fall für das Verfassungsgericht. Die Richter in Greifswald verhandeln über eine Klage der LINKEN-Fraktion im Landtag, teilte ein Sprecher mit. Eine Entscheidung soll aber noch nicht fallen. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte vor gut einem Jahr geklagt, weil mit dem neuen Gesetz der Finanzausschuss des Parlaments bei Werften-Bürgschaften über fünf Millionen Euro um Zustimmung gebeten wird.
Das Gesetz verstoße gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Landesverfassung, sagte der Fraktionsvorsitzende Helmut Holter. Zum Beispiel gegen das Prinzip der Gewaltenteilung: Der Finanzausschuss werde gezwungen, eine einzelfallbezogene Bürgschaftsentscheidung zu treffen, also einen Verwaltungsakt vorzubereiten und zu erlassen. Der Landtag habe aber die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren und nicht, selbst Verwaltungsentscheidungen zu treffen. Außerdem werden Holter zufolge die Rechte anderer Abgeordneter, die nicht Mitglieder des Finanzausschusses sind, verletzt. Sie könnten nicht mit über die Gewährung der Bürgschaften entscheiden. Abschließende Entscheidungen könnten nur durch das Plenum herbeigeführt werden.
Der Landtag und die SPD/CDULandesregierung sehen kein Problem im Werftenförderungsgesetz, wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Der betroffene Paragraf ist aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.