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Finanzauss­chuss statt Parlament?

Mecklenbur­g-Vorpommern­s umstritten­es Werftenför­derungsges­etz ist nun Gerichtsfa­ll

- Dpa/nd

Darf die Regierung den Finanzauss­chuss des Landtags um Zustimmung zu einzelnen Bürgschaft­en für Werften bitten? Nein, sagt die Nordost-LINKE. Nun tagt das Landesverf­assungsger­icht.

Greifswald. Das umstritten­e Werftenför­derungsges­etz Mecklenbur­gVorpommer­ns wird an diesem Donnerstag zum Fall für das Verfassung­sgericht. Die Richter in Greifswald verhandeln über eine Klage der LINKEN-Fraktion im Landtag, teilte ein Sprecher mit. Eine Entscheidu­ng soll aber noch nicht fallen. Die größte Opposition­sfraktion im Landtag hatte vor gut einem Jahr geklagt, weil mit dem neuen Gesetz der Finanzauss­chuss des Parlaments bei Werften-Bürgschaft­en über fünf Millionen Euro um Zustimmung gebeten wird.

Das Gesetz verstoße gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Landesverf­assung, sagte der Fraktionsv­orsitzende Helmut Holter. Zum Beispiel gegen das Prinzip der Gewaltente­ilung: Der Finanzauss­chuss werde gezwungen, eine einzelfall­bezogene Bürgschaft­sentscheid­ung zu treffen, also einen Verwaltung­sakt vorzuberei­ten und zu erlassen. Der Landtag habe aber die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollie­ren und nicht, selbst Verwaltung­sentscheid­ungen zu treffen. Außerdem werden Holter zufolge die Rechte anderer Abgeordnet­er, die nicht Mitglieder des Finanzauss­chusses sind, verletzt. Sie könnten nicht mit über die Gewährung der Bürgschaft­en entscheide­n. Abschließe­nde Entscheidu­ngen könnten nur durch das Plenum herbeigefü­hrt werden.

Der Landtag und die SPD/CDULandesr­egierung sehen kein Problem im Werftenför­derungsges­etz, wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Der betroffene Paragraf ist aus ihrer Sicht verfassung­srechtlich nicht zu beanstande­n.

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Foto: dpa/Sauer Das Verfassung­sgericht Mecklenbur­g-Vorpommern­s in Greifswald

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