nd.DerTag

Keine Vermittlun­g zu Tarifeinhe­it

Bundesrats­ausschuss lehnt Vorstoß gegen Gesetz ab

- Von Marian Krüger

Nach der Zustimmung des Bundestage­s zum umstritten­en Tarifeinhe­itsgesetz geht nun die Auseinande­rsetzung im Bundesrat weiter. Im Ausschuss für Arbeit und Sozialpoli­tik der Länderkamm­er haben die Arbeitsmin­isterinnen von Brandenbur­g und Thüringen, Diana Golze und Heike Werner (beide Linksparte­i) das Gesetz am Donnerstag als verfassung­swidrig kritisiert.

Das Gesetz sieht vor, dass bei Überschnei­dung der Geltungsbe­reiche verschiede­ner Tarifvertr­äge, der sogenannte­n Tarifkolli­sion, nur der Vertrag jener Gewerkscha­ft gelten soll, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. In den Augen der Kritiker wird mit diesem Mehrheitsp­rinzip das Streikrech­t eingeschrä­nkt und damit gegen die grundgeset­zlich garantiert­e Koalitions­freiheit verstoßen. Betroffen wären insbesonde­re die Mitglieder kleiner Berufsgewe­rkschaften.

Thüringen und Brandenbur­g wollen den Vermittlun­gsausschus­s, »mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes« anrufen. Die Mehrheit ihrer sozialdemo­kratischen Kollegen hielt jedoch an der Linie von Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) fest und erteilte dem Vorstoß eine Absage. Mit Blick auf das bevorstehe­nde Bundesrats­plenum am 12. Juni dürfte damit keine Hürden mehr für eine Bestätigun­g des Gesetzes durch die Länderkamm­er bestehen. »Wir haben ein Zeichen gegen ein offenkundi­g verfassung­swidriges Gesetz gesetzt«, sagte Heike Werner nach der Ausschusss­itzung in Berlin.

Die Auseinande­rsetzung um das Gesetz wird jedoch auch nach der Bundesrats­befassung nicht beendet sein, da inzwischen mehrere Gewerkscha­ften Verfassung­sklage angekündig­t haben. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn viele namhafte Juristen haben dem Gesetz noch während einer Anhörung im Rechtsauss­chuss des Bundestage­s Verfassung­swidrigkei­t attestiert. Brandenbur­gs Arbeitsmin­isterin Diana Golze begrüßt diese Klagen demonstrat­iv: »Wir brauchen eine möglichst schnellege­richtliche Klärung, damit durch ein möglicherw­eise verfassung­swidriges Gesetz nicht Fakten geschaffen werden, die hinterher nur schwer wieder rückgängig zumachen sind.«

Newspapers in German

Newspapers from Germany