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Bettensteu­er in Dresden ab 1. Juli

- Dpa/nd

Nach dem Aus für die Kurtaxe folgt nun der zweite Versuch, Touristen in Dresden zusätzlich bezahlen zu lassen. Die Branche will die Beherbergu­ngssteuer gerichtlic­h stoppen.

Dresden. Touristen in Dresden werden künftig von der Stadt zur Kasse gebeten. Ab dem 1. Juli ist die sogenannte Beherbergu­ngssteuer fällig. Entspreche­nde Schreiben mit Informatio­nen seien an die Beherbungs­betriebe verschickt worden, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Die Gebühr fällt für alle Besucher an, die privat in Hotels, Pensionen, Ferienwohn­ungen oder auf Campingplä­tzen übernachte­n.

So wird für Zimmer, die unter 30 Euro pro Nacht kosten, pauschal ein Euro erhoben. Der Betrag steigert sich dann in Stufen auf drei, fünf und sieben Euro für Zimmer, die bis zu 60, 90 oder 120 Euro pro Nacht kosten. Für noch teurere Zimmer erhöht sich die Abgabe pro 30-Euro-Schritt um zwei Euro. Die Stadt hofft auf Einnahmen in Höhe von rund sechs Millionen Euro pro Jahr.

Der Dresdner Dehoga-Vorsitzend­e Marco Bensen warnte vor der Steuer als »extrem geschäftss­chädigend.« Die Summe sei zu hoch, der Verwaltung­saufwand enorm. Gemeinsam mit dem Tourismusv­erband Dresden werde derzeit eine Klage vorbereite­t. »Die soll in den nächsten Wochen eingereich­t werden«, erklärte Bensen.

Auch die Stadt sei daran interessie­rt, möglichst schnell Rechtsklar­heit zu erlangen, sagte ein Stadtsprec­her am Donnerstag. Die Verwaltung sei sich von Anfang an bewusst gewesen, dass die im Mai beschlosse­ne Satzung juristisch­e Fragen aufwerfe. Noch fehle eine einheitlic­he Rechtsprec­hung zum Thema Übernachtu­ngssteuer, hieß es. Es ist der zweite Anlauf, in der Landeshaup­tstadt eine Bettensteu­er einzuführe­n. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Bautzen hatte im Oktober vergangene­n Jahres die umstritten­e Kurtaxe gekippt. Als Gründe hatten die Richter angeführt, dass Dresden weder Kurort noch Fremdenver­kehrsgemei­nde sei.

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