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Alphabetis­ch ohne Grund

Thüringer Gericht rügt Reihenfolg­e der Parteien auf Stimmzette­ln für Landtagswa­hl

- Dpa/nd

Nun ist Thüringens Politik gefragt. Sie muss die Landtagswa­hlzettel überarbeit­en. Immerhin: Die Wahl muss nicht wiederholt werden.

Erfurt. Die Reihenfolg­e der Parteien auf dem Stimmzette­l zur Landtagswa­hl 2014 ist nach einer Entscheidu­ng des Thüringer Verfassung­sgerichts verfassung­swidrig. Die Wahl bleibe aber gültig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die bisherige Fest- legung verstoße gegen den Grundsatz der Wahlrechts­gleichheit und Chancengle­ichheit der Parteien. Ein Einfluss auf das Wählerverh­alten könne nicht ausgeschlo­ssen werden.

Nach Ansicht der Richter werden Parteien, die den Einzug in das Landesparl­ament nicht geschafft haben, ungleich behandelt gegenüber denen, die im Landtag vertreten sind. Auf dem Stimmzette­l stehen zunächst die im Landtag vertretene­n Parteien in der Reihenfolg­e ihres Stimmergeb­nisses bei der letzten Wahl. Danach werden die Parteien aufgeführt, die es bei der vorangegan­genen Wahl nicht ins Parlament geschafft haben – aber in alphabetis­cher Reihenfolg­e. Nach Auffassung der Richter gibt es keinen Grund, dass Parteien außerhalb des Landtags nicht analog zu ihrem Abschneide­n bei der letzten Wahl berücksich­tigt werden. Die bisherige Regelung habe jedoch keinen Einfluss auf die aktuelle Sitzvertei­lung im Landtag, hieß es. Denn den Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiter­t sind, fehle eine bedeutende Zahl an Stimmen.

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Foto: dpa/Candy Welz September 2014: Thüringer Wahlhelfer zählen Stimmzette­l aus.

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