Alphabetisch ohne Grund
Thüringer Gericht rügt Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln für Landtagswahl
Nun ist Thüringens Politik gefragt. Sie muss die Landtagswahlzettel überarbeiten. Immerhin: Die Wahl muss nicht wiederholt werden.
Erfurt. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl 2014 ist nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts verfassungswidrig. Die Wahl bleibe aber gültig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die bisherige Fest- legung verstoße gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien. Ein Einfluss auf das Wählerverhalten könne nicht ausgeschlossen werden.
Nach Ansicht der Richter werden Parteien, die den Einzug in das Landesparlament nicht geschafft haben, ungleich behandelt gegenüber denen, die im Landtag vertreten sind. Auf dem Stimmzettel stehen zunächst die im Landtag vertretenen Parteien in der Reihenfolge ihres Stimmergebnisses bei der letzten Wahl. Danach werden die Parteien aufgeführt, die es bei der vorangegangenen Wahl nicht ins Parlament geschafft haben – aber in alphabetischer Reihenfolge. Nach Auffassung der Richter gibt es keinen Grund, dass Parteien außerhalb des Landtags nicht analog zu ihrem Abschneiden bei der letzten Wahl berücksichtigt werden. Die bisherige Regelung habe jedoch keinen Einfluss auf die aktuelle Sitzverteilung im Landtag, hieß es. Denn den Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, fehle eine bedeutende Zahl an Stimmen.