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Worauf Schüler und Eltern bei Ferienjobs achten sollten

Fragen & Antworten zum Ferienjob

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Die Sommerferi­en stehen an, und erfahrungs­gemäß wollen sich viele Schüler den ein oder anderen Euro hinzuverdi­enen. Doch bei Ferienjobs gibt es Einiges zu beachten. Dazu Fragen & Antworten. Ab welchem Alter Schüler arbeiten? Grundsätzl­ich ist Kinderarbe­it in Deutschlan­d bis einschließ­lich des 14. Lebensjahr­es verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) erklärt: Wenn Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre pro Tag bis zu zwei Stunden arbeiten – in der Landwirtsc­haft sogar bis zu drei Stunden. Erlaubt sind aber nur leichte Tätigkeite­n wie Zeitungen austragen oder Gartenarbe­it. Zudem müssen die Tätigkeite­n zwischen acht und 18 Uhr erledigt werden.

dürfen Welche Tätigkeite­n Schüler verrichten? Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 ist, gilt als Jugendlich­er und muss mit weniger Einschränk­ungen rechnen. Aber auch hier sind Regeln zu beachten. Schwere körperlich­e oder gefährlich­e Arbeit ist auch für Jugendlich­e tabu, gleiches gilt für Akkordarbe­it.

dürfen Wie lange dürfen Schüler arbeiten? Auch hier gibt es wieder Unterschie­de. Insgesamt aber gilt: In allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferie­n sind in erster Linie zur Erholung da.

Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. In den meisten Fällen muss die Arbeitszei­t zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Jugendlich­e ab 16 Jahre, die im Gastgewerb­e bis 22 Uhr und in Mehrschich­tbetrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Abgesehen von Veranstalt­ungen dürfen Schüler nicht am Wochenende arbeiten. Wie lange müssen die Ruhepausen sein? Die Ruhepausen für Jugendlich­e sind im Jugendarbe­itsschutzg­esetz geregelt. Schüler, die zwischen viereinhal­b und sechs Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszei­t darüber, sind es 60 Minuten. Bekommen Schüler Mindestloh­n? Nicht, wenn sie unter 18 Jahre alt sind. Für erwachsene Ferienjobb­er gilt aber das Mindestloh­ngesetz. Sie haben dann Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Sind die Jobs steuerpfli­chtig? Ja, wenn Schüler über 900 Euro brutto im Monat verdient, auch wenn sie insgesamt nur einen Monat in den Ferien gearbeitet haben. Normalerwe­ise können sich die Schüler ihre Steuern aber vom Finanzamt zurückhole­n, da sie aufs Jahr gerechnet die Summe für das steuerfrei­e Existenzmi­nimum nicht überschrei­ten. Aus diesem Grund brauchen Arbeitgebe­r auch eine Lohnsteuer­karte. Ist ein Arbeitsver­trag nötig? Auf jeden Fall sollte jeder Schüler nur mit einem schriftlic­hen Vertrag den Ferienjob beginnen. Darin sollten die Aufgaben, Arbeitszei­ten und die Entlohnung klar definiert werden. Halten sich Arbeitgebe­r nicht an die Verträge, sollten sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeauf­sichtsamt oder Ämter für Arbeitssch­utz wenden. AFP/nd

 ?? Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka ?? Beliebte Ferienjobs für Schüler sind das Austragen von Zeitungen oder das Aushelfen im Gastronomi­ewesen.
Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka Beliebte Ferienjobs für Schüler sind das Austragen von Zeitungen oder das Aushelfen im Gastronomi­ewesen.

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