Worauf Schüler und Eltern bei Ferienjobs achten sollten
Fragen & Antworten zum Ferienjob
Die Sommerferien stehen an, und erfahrungsgemäß wollen sich viele Schüler den ein oder anderen Euro hinzuverdienen. Doch bei Ferienjobs gibt es Einiges zu beachten. Dazu Fragen & Antworten. Ab welchem Alter Schüler arbeiten? Grundsätzlich ist Kinderarbeit in Deutschland bis einschließlich des 14. Lebensjahres verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt: Wenn Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre pro Tag bis zu zwei Stunden arbeiten – in der Landwirtschaft sogar bis zu drei Stunden. Erlaubt sind aber nur leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem müssen die Tätigkeiten zwischen acht und 18 Uhr erledigt werden.
dürfen Welche Tätigkeiten Schüler verrichten? Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 ist, gilt als Jugendlicher und muss mit weniger Einschränkungen rechnen. Aber auch hier sind Regeln zu beachten. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist auch für Jugendliche tabu, gleiches gilt für Akkordarbeit.
dürfen Wie lange dürfen Schüler arbeiten? Auch hier gibt es wieder Unterschiede. Insgesamt aber gilt: In allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da.
Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. In den meisten Fällen muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Jugendliche ab 16 Jahre, die im Gastgewerbe bis 22 Uhr und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Abgesehen von Veranstaltungen dürfen Schüler nicht am Wochenende arbeiten. Wie lange müssen die Ruhepausen sein? Die Ruhepausen für Jugendliche sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Schüler, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten. Bekommen Schüler Mindestlohn? Nicht, wenn sie unter 18 Jahre alt sind. Für erwachsene Ferienjobber gilt aber das Mindestlohngesetz. Sie haben dann Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Sind die Jobs steuerpflichtig? Ja, wenn Schüler über 900 Euro brutto im Monat verdient, auch wenn sie insgesamt nur einen Monat in den Ferien gearbeitet haben. Normalerweise können sich die Schüler ihre Steuern aber vom Finanzamt zurückholen, da sie aufs Jahr gerechnet die Summe für das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten. Aus diesem Grund brauchen Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerkarte. Ist ein Arbeitsvertrag nötig? Auf jeden Fall sollte jeder Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag den Ferienjob beginnen. Darin sollten die Aufgaben, Arbeitszeiten und die Entlohnung klar definiert werden. Halten sich Arbeitgeber nicht an die Verträge, sollten sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder Ämter für Arbeitsschutz wenden. AFP/nd