Die Elternzeit wird flexibler
Fragen & Antworten zum neuen ElterngeldPlus ab 1. Juli 2015
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll mit dem neuen ElterngeldPlus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lang Unterstützung bekommen, wenn ihr Kind ab 1. Juli 2015 zur Welt gekommen ist. Für Arbeitgeber wird das zu einer Herausforderung. Wie war die Elterngeld-Regelung bislang? Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstützung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue ElterngeldPlus kann damit kombiniert werden. Was ändert sich durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus? Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zum ElterngeldPlus in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Vätern und Müttern wird die Möglichkeit eröffnet, ein ElterngeldPlus bis zu 28 Monate zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeldmonat wird somit zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Voraussetzung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererziehung ausgewogener gestalten können. Wie hoch sind die Leistungen? Beim klassischen Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die ElterngeldPlusVariante beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Was ist das Ziel des neuen Gesetzes? Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstützen, die früher in den Beruf zurückkehren und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben; für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen; für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden. Was kritisieren Verbände? Das Gesetz stößt bei Verbänden und Experten zwar auf breite Zustimmung, doch bleiben einige Kritikpunkte bestehen. So seien die Regelungen kompliziert und die Rechtsfolgen schwierig zu überschauen. Und die Arbeitgeber-Kritik? Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Problematisch sei aber, dass Arbeitnehmer in Zukunft drei statt zwei Erziehungspausen einlegen können. Das würde die Planungssicherheit der Unternehmen beeinträchtigen und dazu beitragen, dass Betriebe stärker auf flexible Beschäftigungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgreifen müssten. dpa/nd