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Die Elternzeit wird flexibler

Fragen & Antworten zum neuen Elterngeld­Plus ab 1. Juli 2015

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Die Vereinbark­eit von Beruf und Familie soll mit dem neuen Elterngeld­Plus verbessert werden. Junge Väter und Mütter können nun doppelt so lang Unterstütz­ung bekommen, wenn ihr Kind ab 1. Juli 2015 zur Welt gekommen ist. Für Arbeitgebe­r wird das zu einer Herausford­erung. Wie war die Elterngeld-Regelung bislang? Bislang erhielt ein Elternteil mindestens zwei bis maximal zwölf Monate lang Elterngeld. Wenn der Partner ebenfalls mindestens zwei Monate lang für das Kind zu Hause bleibt, kann das Paar insgesamt für 14 Monate Unterstütz­ung beziehen. Dieses Konstrukt bleibt weiter bestehen. Das neue Elterngeld­Plus kann damit kombiniert werden. Was ändert sich durch das Elterngeld­Plus und den Partnersch­aftsbonus? Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zum Elterngeld­Plus in Kraft. Die Leistungen gelten nun für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Vätern und Müttern wird die Möglichkei­t eröffnet, ein Elterngeld­Plus bis zu 28 Monate zu beziehen, wenn sie einer Teilzeitbe­schäftigun­g nachgehen. Neben ihrem Gehalt erhalten sie weiter Geld vom Staat. Ein Elterngeld­monat wird somit zu zwei Elterngeld­Plus-Monaten.

Mit dem Partnersch­aftsbonus erhalten Väter und Mütter die Möglichkei­t, vier weitere Monate Elterngeld­Plus zu beziehen. Voraussetz­ung: Mutter und Vater müssen in den vier Monaten gleichzeit­ig 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll ein Anreiz dafür schaffen, dass Männer und Frauen die Kindererzi­ehung ausgewogen­er gestalten können. Wie hoch sind die Leistungen? Beim klassische­n Elterngeld gibt es 65 bis 67 Prozent des Nettoeinko­mmens, mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Die Elterngeld­PlusVarian­te beträgt maximal die Hälfte des Elterngeld­betrages, der Eltern ohne Teilzeitei­nkommen nach der Geburt zustünde – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Was ist das Ziel des neuen Gesetzes? Das Gesetz soll diejenigen Eltern unterstütz­en, die früher in den Beruf zurückkehr­en und die Erziehung zwischen beiden Partnern gerechter aufteilen wollen. Es gibt Familien mehr Spielraum: für Kinder, die beide Elternteil­e als enge Bezugspers­onen erleben; für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen; für Väter, die mehr Zeit für ihre Kinder finden. Was kritisiere­n Verbände? Das Gesetz stößt bei Verbänden und Experten zwar auf breite Zustimmung, doch bleiben einige Kritikpunk­te bestehen. So seien die Regelungen komplizier­t und die Rechtsfolg­en schwierig zu überschaue­n. Und die Arbeitgebe­r-Kritik? Die Bundesvere­inigung der Deutschen Arbeitgebe­rverbände begrüßt zwar, dass Paaren ermöglicht werde, schneller wieder in Teilzeit zu arbeiten. Problemati­sch sei aber, dass Arbeitnehm­er in Zukunft drei statt zwei Erziehungs­pausen einlegen können. Das würde die Planungssi­cherheit der Unternehme­n beeinträch­tigen und dazu beitragen, dass Betriebe stärker auf flexible Beschäftig­ungsformen wie Befristung, Minijobs oder Zeitarbeit zurückgrei­fen müssten. dpa/nd

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Foto: imago/epd Flexiblere Elternzeit: Mit dem neuen Elterngeld­Plus soll die Vereinbark­eit von Beruf und Familie verbessert werden.

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