Seltsame Justizposse in Thüringen
LINKE-Abgeordnete wartet auf Aussagegenehmigung
Anders als geplant, ist im Prozess wegen Volksverhetzung gegen die Sügida-Anmelderin Yvonne W. vor dem Amtsgericht Suhl am vergangenen Freitag kein Urteil gefallen. Der Prozess war kurz nach seiner Eröffnung unterbrochen verschoben worden. Grund ist nach Angaben des Gerichts, dass für eine der wichtigsten Zeugen des Prozesses keine Aussagegenehmigung des Landtages vorlag: die LINKE-Abgeordnete des Thüringer Landtages Katharina König. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters ist eine solche Genehmigung aber nötig. Sügida war die erste Variante des Thüringer Pegida-Ablegers Thügida.
Die Staatsanwaltschaft Meiningen wirft W. vor, im Internet gegen Ausländer und Linke gehetzt zu haben. Sie habe sich so der Volksverhetzung schuldig gemacht, argumentieren die Strafverfolger. Die Verteidiger W.s bestreiten das. W. hatte die ersten Sügida-Demonstrationen angemeldet, die Anfang 2015 in Suhl stattfanden. König hatte W. wegen deren Äußerungen im Netz angezeigt und das Verfahren so ins Rollen gebracht.
Ein Sprecher des Thüringer Landtages sagte, es sei auch nach Auffassung der Juristen der Landtagsverwaltung richtig, dass Landtagsabgeordnete »grundsätzlich eine Sondergenehmigung des Landtages« brauchten, wenn sie zum Beispiel in einem Strafverfahren nicht am Sitz des Landtages – also in Erfurt – aussagen sollten. »Landtag« meine in diesem Fall: Plenum, nicht Landtagsverwaltung oder Landtagspräsident. Die Abgeordneten des Parlaments müssten also darüber abstimmen, ob König in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Suhl aussagen darf.
»Wir hatten so einen Fall noch nicht.«
Sprecher des Thüringer Landtages