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Der Sandsturm und die Schuldfrag­e

Zweiter Prozess wegen des Massenunfa­lls auf der A19

- Dpa/nd

Rostock. Anfang Juli ging nach Marathon-Verhandlun­gen der erste Prozess um die Massenkara­mbolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 zu Ende. Nun beschäftig­t der Unfall vom April 2011 mit acht Toten in einem zweiten Prozess die Justiz. Der angeklagte Lkw-Fahrer bestritt am Dienstag im Amtsgerich­t Rostock die Vorwürfe gegen ihn.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 52-Jährigen fahrlässig­e Tötung vor. Er sei im April 2011 mit zu hoher Geschwindi­gkeit in die Sandwolke hineingefa­hren und mit einem vor ihm fahrenden Lastwagen zusammenge­stoßen. Dadurch sei der vordere Lkw auf das Auto eines Ehepaares geschoben worden. Der Fahrer des Wagens starb, seine Ehefrau überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte habe mit seiner Fahrweise das Sichtfahrg­ebot in eklatanter Weise verletzt, sagte die Staatsanwä­ltin.

Der Angeklagte sagte im Gericht, er sei nicht zu schnell gefahren, sondern habe seine Geschwindi­gkeit dem vor ihm fahrenden Laster angepasst. Auch sei er nicht aufgefahre­n, sondern noch rechtzeiti­g zum Stehen gekommen. Erst ein dritter Lkw habe ihn auf seinen Vordermann geschoben. Der 48-Jährige bedauere den Tod des Mannes, trage aber keine Schuld, betonte sein Anwalt.

Die Streitpunk­te blieben am Dienstag ungeklärt. Als Zeugen sagten unter anderem die Ehefrau des Toten sowie zwei weitere LkwFahrer aus. Die Verhandlun­g soll am 6. Oktober fortgesetz­t werden.

An dem Unfall bei Rostock waren in beiden Fahrtricht­ungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, viele wurden verletzt.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte nach mehrjährig­en Ermittlung­en vier Strafbefeh­le wegen fahrlässig­er Tötung erlassen. Im ersten Prozess, der Anfang Juli zu Ende ging, war eine 54-jährige Autofahrer­in vom Amtsgerich­t verwarnt worden. Sie hatte nach Überzeugun­g des Gerichts den Tod eines Ehepaars mitverursa­cht.

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