Der Sandsturm und die Schuldfrage
Zweiter Prozess wegen des Massenunfalls auf der A19
Rostock. Anfang Juli ging nach Marathon-Verhandlungen der erste Prozess um die Massenkarambolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 zu Ende. Nun beschäftigt der Unfall vom April 2011 mit acht Toten in einem zweiten Prozess die Justiz. Der angeklagte Lkw-Fahrer bestritt am Dienstag im Amtsgericht Rostock die Vorwürfe gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Er sei im April 2011 mit zu hoher Geschwindigkeit in die Sandwolke hineingefahren und mit einem vor ihm fahrenden Lastwagen zusammengestoßen. Dadurch sei der vordere Lkw auf das Auto eines Ehepaares geschoben worden. Der Fahrer des Wagens starb, seine Ehefrau überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte habe mit seiner Fahrweise das Sichtfahrgebot in eklatanter Weise verletzt, sagte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte sagte im Gericht, er sei nicht zu schnell gefahren, sondern habe seine Geschwindigkeit dem vor ihm fahrenden Laster angepasst. Auch sei er nicht aufgefahren, sondern noch rechtzeitig zum Stehen gekommen. Erst ein dritter Lkw habe ihn auf seinen Vordermann geschoben. Der 48-Jährige bedauere den Tod des Mannes, trage aber keine Schuld, betonte sein Anwalt.
Die Streitpunkte blieben am Dienstag ungeklärt. Als Zeugen sagten unter anderem die Ehefrau des Toten sowie zwei weitere LkwFahrer aus. Die Verhandlung soll am 6. Oktober fortgesetzt werden.
An dem Unfall bei Rostock waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, viele wurden verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach mehrjährigen Ermittlungen vier Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Im ersten Prozess, der Anfang Juli zu Ende ging, war eine 54-jährige Autofahrerin vom Amtsgericht verwarnt worden. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts den Tod eines Ehepaars mitverursacht.