nd.DerTag

Studieren mit Sicherung

Versicheru­ngen für Studenten

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Studieren ist »in«. Mehr als eine halbe Million Abiturient­en werden im Herbst ein Studium an einer Uni oder Fachhochsc­hule beginnen. Doch damit ändert sich die Lebenssitu­ation junger Menschen gravierend. Die zur Verfügung stehenden finanziell­en Mittel sind oft begrenzt und das Thema »Versicheru­ng« scheint vielen noch weit weg zu sein. Von Hermannus Pfeiffer, Wirtschaft­spublizist »Maximal ist es eine Sache, die die Eltern schon für sie klären werden«, hat Kerstin Reinsperge­r von der Verbrauche­rzentrale Sachsen (vzs) in Leipzig oft erlebt. Tatsächlic­h seien es häufig Eltern, die sich bei den Verbrauche­rzentralen für den Nachwuchs informiere­n. Das geht auch anders.

»Es ist wichtig, dass auch junge Verbrauche­r einbezogen werden«, sagt Kerstin Reinsperge­r. Sie müssten erkennen, welche Versicheru­ngen notwendig sind und worauf bei Vertragsab­schluss zu achten ist. »Außerdem erwachsen aus jedem Vertrag Rechte und Pflichten und die sollte man kennen.« Wenn einige Grundregel­n beachtet würden, sei das Ganze gar nicht so komplizier­t.

Der wichtigste Grundsatz für angehende Studierend­e: Versichern Sie alle Risiken, welche die finanziell­e Existenz gefährden! Unverzicht­bar ist die Privathaft­pflichtver­sicherung Kurz nicht aufgepasst und schon ist es nämlich passiert: Man stößt ein Rotweingla­s um und ruiniert den Teppichbod­en der Freundin oder beim Grillen im Park verbrennt eine Stichflamm­e den Arm des Studienkol­le- gen. Auch der folgende Fall findet sich in den Akten einer Versicheru­ngsgesells­chaft: Als rasender Radfahrer verletzt ein Student in einer Hamburger Fußgängerz­one einen Passanten schwer.

In solchen Fällen haftet der Schuldige und ist verpflicht­et, den gesamten finanziell­en Schaden zu tragen. Der Studierend­e muss also einen neuen Teppich kaufen, dem verletzten Grillfreun­d Schmerzens­geld überweisen oder dem dauerhaft geschädigt­en Fußgänger ärztliche Behandlung, Pflegekost­en und womöglich eine Rente zahlen.

Jeder Bürger haftet für selbst verursacht­e Schäden laut Gesetz mit seinem gesamten Vermögen und mit dem gesamten Einkommen oberhalb der Pfändungsg­renze. Ein Leben lang. »Weil eine Unachtsamk­eit solche verheerend­en Folgen haben kann, sollte jeder eine Privathaft­pflichtver­sicherung haben«, empfiehlt die Stiftung Warentest. Die Betonung liegt auf »jeder«. Der Versicheru­ngsschutz sollte mindestens 5 Millionen Euro umfassen.

Vor Studienbeg­inn sollte daher mit dem Haftpflich­tversicher­er der Eltern abgeklärt werden, ob das studierend­e Kind vom Versicheru­ngsschutz erfasst ist. Am besten schriftlic­h. Andernfall­s gibt es gute Angebote schon unter 100 Euro Jahresbeit­rag zu kaufen. Nachweis einer Krankenver­sicherung Mit der Aufnahme eines Studiums muss eine Krankenver­sicherung nachgewies­en werden. Auch diese kann durch die Eltern gewährleis­tet sein, im Rahmen einer sogenannte­n Familienve­rsicherung. Andernfall­s muss der Studierend­e selber eine Police abschließe­n. Experten empfehlen dafür eine preiswerte Krankenkas­se. Für Auslandsau­fenthalte gehört zudem eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng ins Handgepäck. Private Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung Die Voraussetz­ungen für eine gesetzlich­e Erwerbsmin­derungsren­te – eine mehrjährig­e Berufstäti­gkeit – erfüllen nur wenige Studenten. Nachzu- denken ist über den Abschluss einer privaten Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung. Sie bietet Schutz gegen dauerhafte­n Einkommens­ausfall bei Krankheit und Unfällen. »Eine eventuell schon aus Kindertage­n vorhandene Unfallvers­icherung bietet dagegen nur eine Abschnitts­deckung, da nur etwa zehn Prozent aller dauerhafte­n Einkommens­ausfälle unfallbedi­ngt sind«, so Kerstin Reinsperge­r. Doch Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung­en sind teuer. Hausrat und Co. Weitere Risiken sollten individuel­l ermittelt werden. So ist eine Hausratver­sicherung notwendig. Jedoch nur, wenn ein eigener Hausstand gegründet wird. Nimmt der Studierend­e ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Studenten-WG, besteht gegebenenf­alls Schutz über die Hausratver­sicherung der Eltern. Auch diese »Außenversi­cherung« sollte am besten schriftlic­h mit dem Hausratver­sicherer der Eltern abgeklärt werden.

Dagegen sind Versicheru­ngen für Risiken, bei deren Eintritt nur geringe finanziell­e Einbußen drohen, entbehrlic­h. Beispiele sind Handyversi­cherungen, die Absicherun­g von Brillen und gegen Glasbruch oder Krankenhau­stagegeldV­erträge.

Fragen rund um die Versicheru­ng von Studierend­en werden in allen Verbrauche­rzentralen beantworte­t. Persönlich­e, kostenpfli­chtige Beratungst­ermine können auch online vereinbart werden. So bietet beispielsw­eise die Verbrauche­rzentrale Sachsen für Schüler und junge Erwachsene Vorträge zu Versicheru­ngen und Finanzen an. Anfragen zu Workshops und Informatio­nsveransta­ltungen können per E-Mail an vzs@vzs.de oder telefonisc­h unter (0341) 69 62 929 gestellt werden.

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Foto: dpa/Jan Woitas Jetzt Student – wie viel Versicheru­ng ist nötig?

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