Hartz-IV-Regelsatz steigt um fünf Euro
Ab Januar 2016
Die Bundesregierung will die Hartz-IV-Regelsätze im kommenden Jahr leicht anheben. Die Erhöhung wurde am 23. September 2015 im Bundeskabinett beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Der Satz für Alleinstehende wird im Januar 2016 von 399 auf 404 Euro im Monat steigen. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, also in einer sogenannten Bedarfsgemein- schaft, so erhalten sie vier Euro mehr, also 364 Euro statt 360 Euro je Partner.
Für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 237 Euro – das sind drei Euro mehr. Für 7- bis 14-Jährige erhöht sich der Satz um drei auf 270 Euro, für 15- bis 18-Jährige um vier auf 306 Euro.
Die Festsetzung basiert auf einer offiziellen Einkommensund Verbrauchsstichprobe zu den privaten Konsumausgaben. Sie wird jährlich neu festgesetzt anhand der Entwick- lung der Preise und Nettolöhne in Deutschland, wobei die Preisentwicklung mit einem Anteil von 70 Prozent und die Lohnsteigerungen zu 30 Prozent einfließen.
Bei den Preisen zählen nicht die Verbraucherpreise insgesamt, sondern die Preise der Güter und Dienstleistungen, die als relevant für den tatsächlichen Bedarf eingestuft werden. In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass zu viele Posten aus den statistischen Grunddaten herausgenommen würden. Notwendig sei daher eine »grundsätzliche andere Neuberechnung der Regelsätze«.
Das Bundesverfassungsgericht billigte 2014 die Berechnung im Grundsatz, sah aber Bedarf für Nachbesserungen etwa hinsichtlich der Strompreise und der Mobilität.
Nach Ansicht vieler Sozialexperten ist die geringe Anhebung der Sätze »ein Stillstand für die Bezieher«. Im Vergleich zu dem deutlichen Lohnanstieg auch bei Geringverdienern sei die Anhebung des Hartz-IV-Satzes entschieden zu niedrig. Agenturen/nd