nd.DerTag

Hartz-IV-Regelsatz steigt um fünf Euro

Ab Januar 2016

-

Die Bundesregi­erung will die Hartz-IV-Regelsätze im kommenden Jahr leicht anheben. Die Erhöhung wurde am 23. September 2015 im Bundeskabi­nett beschlosse­n. Die Zustimmung des Bundesrate­s steht noch aus. Der Satz für Alleinsteh­ende wird im Januar 2016 von 399 auf 404 Euro im Monat steigen. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, also in einer sogenannte­n Bedarfsgem­ein- schaft, so erhalten sie vier Euro mehr, also 364 Euro statt 360 Euro je Partner.

Für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 237 Euro – das sind drei Euro mehr. Für 7- bis 14-Jährige erhöht sich der Satz um drei auf 270 Euro, für 15- bis 18-Jährige um vier auf 306 Euro.

Die Festsetzun­g basiert auf einer offizielle­n Einkommens­und Verbrauchs­stichprobe zu den privaten Konsumausg­aben. Sie wird jährlich neu festgesetz­t anhand der Entwick- lung der Preise und Nettolöhne in Deutschlan­d, wobei die Preisentwi­cklung mit einem Anteil von 70 Prozent und die Lohnsteige­rungen zu 30 Prozent einfließen.

Bei den Preisen zählen nicht die Verbrauche­rpreise insgesamt, sondern die Preise der Güter und Dienstleis­tungen, die als relevant für den tatsächlic­hen Bedarf eingestuft werden. In der Vergangenh­eit wurde immer wieder kritisiert, dass zu viele Posten aus den statistisc­hen Grunddaten herausgeno­mmen würden. Notwendig sei daher eine »grundsätzl­iche andere Neuberechn­ung der Regelsätze«.

Das Bundesverf­assungsger­icht billigte 2014 die Berechnung im Grundsatz, sah aber Bedarf für Nachbesser­ungen etwa hinsichtli­ch der Strompreis­e und der Mobilität.

Nach Ansicht vieler Sozialexpe­rten ist die geringe Anhebung der Sätze »ein Stillstand für die Bezieher«. Im Vergleich zu dem deutlichen Lohnanstie­g auch bei Geringverd­ienern sei die Anhebung des Hartz-IV-Satzes entschiede­n zu niedrig. Agenturen/nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany