Wer sonntags ins Büro muss
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Arbeiten Mitarbeiter an einem Sonntag, steht ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Ausgleichstag zu. Als Ersatzruhetag kommt jeder Werktag in Betracht – also auch jene, an denen Mitarbeiter ohnehin frei haben, etwa ein Samstag. Mitarbeiter können also nicht verlangen, etwa zusätzlich einen freien Tag im Laufe der Woche zu bekommen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Das Gesetz verlange keine bezahlte Freistellung. Unterlagen nicht mit nach Hause nehmen Bevor Mitarbeiter sich geschäftliche Unterlagen mit nach Hause nehmen, sollten sie den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Kommt das ansonsten später heraus und sie durften das nicht, kann Arbeitnehmern eine Abmahnung drohen. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Nicht selten befinden sich in den Unterlagen sensible Daten wie Kundenlisten. Für den Arbeitgeber ist es dann nicht mehr möglich, den Datenschutz seiner Kunden zu garantieren und wirklich sicherzustellen, dass von den Daten ausschließlich die Mitarbeiter Kenntnis haben. Rassistisch geäußert: Fristlose Kündigung droht Wer sich in der Firma rassistisch äußert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So hielt das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung eines Azubis für rechtmäßig, der während der Arbeitszeit ein Blechschild mit dem Schriftzug »Arbeit macht frei – Türkei schönes Land« angefertigt hatte. Das Schild hatte er am Arbeitsplatz seines türkischen Azubis befestigt. In solchen Fällen darf niemand darauf hoffen, mit einer Abmahnung davonzukommen. dpa/nd