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Mit Herzinfark­t in die falsche Klinik

Studie zur erhöhten Sterblichk­eit in Sachsen-Anhalt bringt erste Hinweise

- Dpa/nd

Die Wahrschein­lichkeit, an einem Herzinfark­t zu sterben, ist in Sachsen-Anhalt besonders hoch. Eine Studie zu den Gründen brachte nun erste Ergebnisse.

Halle. In der Altmark landen Herzinfark­tpatienten aus Sicht von Experten zu oft in Krankenhäu­sern, die nicht die nötige Behandlung leisten können. Dort habe es jeden vierten Patienten betroffen, sagte der Leiter des Regionalen Herzinfark­tregisters Sachsen-Anhalt, Wilfried Mau, am Mittwoch in Halle. Die meisten dieser gut 50 Frauen und Männer seien in eine Klinik weiterverl­egt worden, wo die verengten Gefäße geweitet werden können. »Dabei geht wertvolle Zeit verloren«, sagte Mau.

Trotz der Probleme in der Altmark gilt den Forschern zufolge: Dort sterben die Menschen nicht häufiger als in Halle, wo die Versorgung besser lief. Insgesamt untersucht­en die Mediziner von den Universitä­ten Halle und Magdeburg in den vergangene­n zwei Jahren 1642 tödliche und überlebte Herzinfark­te in Halle und der Altmark. Hintergrun­d ist, dass in Sachsen-Anhalt im Bundesverg­leich besonders viele Menschen am Herzinfark­t sterben. Die Sterblichk­eit ist hierzuland­e 38 Prozent Wilfried Mau, Leiter des Herzinfark­tregisters höher als bundesweit, so Mau. Ziel des Registers ist es, nach den Ursachen zu suchen und Verbesseru­ngsmöglich­keiten zu finden. Eine erste Auswertung habe gezeigt, dass Infarktpat­ienten besonders viele Risikofakt­oren mitgebrach­t haben. Es habe dabei keine großen Unterschie­de zwischen Altmärkern und Hallensern gegeben, so Mau. 83 Prozent hätten an Bluthochdr­uck gelitten, 44 Prozent an einem zu hohen Cholesteri­nspiegel. 41 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen rauchten. Gesundheit­sminister Norbert Bischoff (SPD) sagte, es müsse mehr Prävention betrieben werden.

Die Forscher schauten auch darauf, wie und wie schnell die Patienten Hilfe holen. Schließlic­h geht es bei einem Herzinfark­t um Zeit. Möglichst in den ersten zwei bis drei Stunden nach Auftreten der Beschwerde­n sollten die Herzgefäße geweitet werden, um Schäden am Gewebe zu verhindern. Durchschni­ttlich verging bis zur Alarmierun­g des Rettungsdi­enstes mehr als eine Stunde, erklärte Mau. Die Rettungswa­gen seien in der gesetzlich vorgegeben­en Frist von zwölf Minuten eingetroff­en. Teilweise sei die bisherige Datenmenge noch zu gering, um fundierte Rückschlüs­se zu ziehen, sagte Mau.

»Dabei geht wertvolle

Zeit verloren.«

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