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Journalist­en besser geschützt?

- Epd/nd

Die

Affäre um den Blog »Netzpoliti­k.org« hat nach Ansicht mehrerer Experten und Journalist­en die Pressefrei­heit in Deutschlan­d gestärkt. Die journalist­ische Arbeit sei nicht in Mitleidens­chaft gezogen worden, sagte Gunther Latsch, Redakteur beim Nachrichte­nmagazin »Der Spiegel«, am Montag bei einem Fachgesprä­ch in Berlin. »Es hat eine deutliche Form von öffentlich­em Druck auf die Regierung gegeben«, erklärte Latsch. Er sehe deshalb auch keinen Bedarf, Journalist­en gesetzlich noch besser zu schützen. Ähnlich äußerte sich die Justiziari­n des Norddeutsc­hen Rundfunks, Carola Witt.

Einwände äußerte hingegen Ulf Buermeyer, Richter am Landgerich­t Berlin. Er sagte, er halte die journalist­ischen Rahmenbedi­ngungen wegen zahlreiche­r Abwägungsk­lauseln für teilweise problemati­sch. Diese hätten einen großen Nachteil bei laufenden Ermittlung­en. In solchen Fällen entscheide nicht immer ein Richter sondern ein Polizeibea­mter, ob z.B. ein bestimmtes Dokument zur Strafverfo­lgung beschlagna­hmt werde oder nicht. Dann sei nicht immer sichergest­ellt, ob der Journalist im Einzelfall von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch machen und damit auch Informante­n schützen könne, sagte Buermeyer.

Gegen die beiden Journalist­en des Blogs »Netzpoliti­k.org«, Markus Beckedahl und Andre Meister, war wegen Landesverr­ats ermittelt worden, weil sie vertraulic­he Dokumente aus dem Verfassung­sschutz veröffentl­icht hatten. Gegen ihre unbekannte­n Informante­n wird nun wegen Verletzung eines Dienstgehe­imnisses ermittelt.

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