Schlag gegen die Gewaltenteilung
Olaf Standke über die Justizreform der Rechtsregierung in Polen
»Polen muss man umarmen und nicht verstoßen«, warnte Vizekanzler Sigmar Gabriel am Freitag vor einem »nationalen Bashing« und der Ausgrenzung unseres östlichen Nachbarlandes. Die neue nationalkonservative Regierung in Warschau macht einem das nicht gerade leicht.
Noch prüft die EU-Kommission, ob die nach dem Wahlsieg im Eiltempo verabschiedeten Gesetze, mit denen die staatlichen Medien wie das überparteiliche Verfassungsgericht an die Kandare der Kaczynski-Partei genommen werden sollen, rechtsstaatliche Prinzipien demontieren. Da folgt just am Tag des Gabriel-Besuchs in der polnischen Hauptstadt ein weiterer Hammerschlag beim Umbau des politischen Systems: Kraft ihrer absoluten Mehrheit im Parlament verfügten die Abgeordneten der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft. Es ist gleichsam eine Rolle rückwärts, hatte die Vorgängerregierung die Staatsanwaltschaft doch 2009 mit einer Reform zur unabhängigen Institution gemacht. Nun wird der Justizminister auch zum Chefankläger und hat die Macht, bei jeglicher Ermittlung einzugreifen. Selbst die Staatsanwaltschaften auf regionaler Ebene werden ihm direkt unterstellt. Gewaltenteilung zwischen Judikative und Legislative sieht anders aus.