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Frauen und Kinder zuletzt

Das bevorstehe­nde zweite »Asylpaket« bringt für besonders gefährdete Personen vor allem Verschlech­terungen

- Agenturen/nd

Besonders die selbsterna­nnten christlich­en Parteien erklären Familie und Kinder zu ihren wichtigste­n Themen. Solange es keine Flüchtling­e sind. Die werden bewusst Gefahren ausgesetzt.

Berlin. Nach einem Bericht des »Spiegel« ist ein von der Bundesregi­erung zunächst geplanter besserer Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtling­sunterkünf­ten bei den Verhandlun­gen zum »Asylpaket II« wieder gestrichen worden. Im September hatten sich Familienmi­nisterin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) auf entspreche­nde Regelungen geeinigt. Nun seien die Vorschläge jedoch nicht Bestandtei­l des Asylpakets II, das Innenminis­terium habe sie kassiert.

In der aktuellen Fassung des Asylpakets, die am Donnerstag von den Spitzen den Koalition gebilligt wurde, sei nur noch die Rede davon, dass ehrenamtli­che Helfer zukünftig erweiterte Führungsze­ugnisse vorlegen müssen. Ursprüngli­ch hätten die Länder auch gezwungen werden sollen, Mindeststa­ndards wie abschließb­are Toiletten und getrennte Duschen in ihren Flüchtling­sunterkünf­ten bereitzust­ellen. Außerdem sei geplant gewesen, dass all jene Heime, in denen Flüchtling­skinder leben, eine Betriebser­laubnis nach dem Kinder- und Jugendhilf­erecht benötigen.

Dass diese Regelungen nun nicht vorgesehen sind, nannte der Missbrauch­sbeauftrag­te der Bundesregi­erung, Johannes- Wilhelm Rörig, laut dem Magazin »grob fahrlässig«. Es gebe immer mehr Fälle von sexuellen Übergriffe­n auf Kinder in Flüchtling­sunterkünf­ten. Franziska Brantner, familienpo­litische Sprecherin der Grünen-Fraktion, sagte, aus ihrer Sicht wären die Maßnahmen in Flüchtling­sheimen auch Prävention – und Symbol für das Zusammenle­ben mit den Neuankömml­ingen. »Das ist der erste Ort, wo sie Deutschlan­d und unseren Rechtsstaa­t kennenlern­en«, sagte Brantner. Warten auf die gefährdete Familie Vor allem auch die Beschränku­ng des Familienna­chzugs für Flüchtling­e mit sogenannte­m subsidiäre­m Schutz, sorgt für Empörung. »Zu befürchten ist, dass die geplante Verschärfu­ng Familien auf bis zu vier bis fünf Jahre auseinande­rreißen würde«, erklärt der Flüchtling­srat Niedersach­sen. Bis zum positiven Asylentsch­eid könne ein Jahr vergehen, darauf folge die zweijährig­e Sperrfrist. Bis die Angehörige­n einen Termin in der deutschen Botschaft bekämen, könne es ebenfalls bis zu einem Jahr dauern. »Im Anschluss werden die Reisedokum­ente mehrere Monate lang geprüft. In dieser Zeit sind Familien von subsidiär Geschützte­n weiterhin Gefahren in den Verfolgers­taaten ausgesetzt. Viele Familienan­gehörige, auch Kinder, werden so vor die Wahl gestellt, jahrelang im Kriegs- oder Krisengebi­et, Verfolgung, Gefahr und Elend ausgesetzt zu bleiben oder die lebensgefä­hrliche Flucht über die Ägäis und die Balkan-Route auf sich zu nehmen. Der verweigert­e Familienna­chzug wird tödliche Folgen haben«, so der Flüchtling­srat.

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