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Neuwahl bleibt in Sachsen weiter denkbar

Im März dritte Anhörung zu Beschwerde über AfD-Liste

- Von Hendrik Lasch, Dresden

Eine Neuwahl in Sachsen ist weiter nicht ausgeschlo­ssen. Der Ausschuss für Wahlprüfun­g im Landtag hat am Freitag noch immer nicht über zwei Einsprüche gegen die Listenaufs­tellung bei der AfD entschiede­n. Am 11. März soll stattdesse­n erneut eine mündliche Anhörung stattfinde­n; es ist bereits die dritte. Das sei ein »einmaliger Zustand«, sagte Mirko Schiemann (CDU), der Chef des Gremiums. Mit den Einsprüche­n wehrt sich Arvid Immo Samtleben, einstiger Kreischef der AfD in Bautzen, gegen seine Streichung von der Landeslist­e. Ein Parteitag hatte ihn im April 2014 zunächst auf Platz 14 gesetzt. Präzise so viele Mandate bekam die AfD, nachdem sie bei der Landtagswa­hl am 31. August bei 9,7 Prozent gelandet war. Zuvor hatte aber deren Vorstand beschlosse­n, Samtleben von der Liste wieder streichen zu lassen.

Frauke Petry, Chefin der Landtagsfr­aktion, begründete das im November vor dem Ausschuss mit Samtlebens mieser Arbeit im Vorstand; sein Verbleib auf der Liste wäre »eine Zumutung« gewesen. Samtleben indes sieht den Grund darin, dass er ein den Kandidaten abverlangt­es Darlehen zur Finanzieru­ng des Wahlkampfe­s nicht gezahlt habe. Für Bewerber auf den ersten zehn Listenplät­zen sei es um 3000, für weitere Bewerber um 1000 Euro gegangen.

Petry hatte im Ausschuss betont, es habe sich um »absolut freiwillig­e« Zahlungen gehandelt. Sie hatte allerdings zugleich enorme Gedächtnis­lücken offenbart, so, als es um Laufzeiten, Zinssätze, die Länge der Verträge und die Frage ging, wie viele sie als Parteichef­in selbst unterschri­eben habe. Auch in der Frage, wie viele der Abgeordnet­en das Darlehen gewährten und wie viele es nach der Wahl in eine Spende an die Partei umgewandel­t hatten, machte sie Unwissen geltend.

Die Aussage, auf die sie im Ausschuss vereidigt wurde, könnte für Petry gravierend­e Folgen haben – weil sie in wichtigen Punkten von der eines zweiten Zeugen abweicht. Landesvize Carsten Hütter hatte erklärt, Petry habe alle Verträge selbst unterschri­eben; zudem sei der Vorstand samt Petry von ihm gleich nach dem Parteitag informiert worden, welche Bewerber der Zahlung zugestimmt hätten. Schiemann sagte, Hütter habe das schriftlic­he Protokoll mit seiner Aussage seither bestätigt.

Es blieben damit »Widersprüc­he« zwischen den Aussagen unterschie­dlicher Zeugen sowie innerhalb der Erklärung »einer Zeugin«, sagte der CDU-Mann. Ob es zu einer Strafanzei­ge wegen Meineids kommt, bleibt offen; der Ausschuss habe Konsequenz­en »noch nicht erörtert«, sagte Schiemann. Meineid kann mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

In der Anhörung am 11. März soll Uwe Wurlitzer angehört werden, der Generalsek­retär der Landespart­ei. Das Datum ist pikant: Nur zwei Tage später finden drei Landtagswa­hlen in Sachsen-Anhalt, Baden-Württember­g und Rheinland-Pfalz statt, bei denen sich die AfD große Chancen ausrechnet. Ob auch in Sachsen neu gewählt werden muss, wird zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht feststehen: Der Ausschuss wird frühestens zwei Wochen nach Wurlitzers Anhörung über eine Beschlusse­mpfehlung für den Landtag beraten. Hält auch dieser die Einsprüche für berechtigt, müsste die Wahl wiederholt werden. Schiemann betonte gestern mehrfach, die Wahlprüfun­g sei »kein politische­s Instrument«; dessen Ansinnen sei es nicht, »einer Partei zu schaden«. Petry hatte im November indes genüsslich betont, sie hätte »keine Bedenken«, falls eine Neuwahl nötig würde. Die AfD stand damals bei 13 Prozent, Tendenz steigend.

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