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Kirchenglo­cken, 15 Hunde und andere Klagegründ­e

- Dpa/nd

Lärm verursacht Stress – Streiterei­en landen daher oft vor Gericht. Die Ursachen können örtlich sehr verschiede­n sein. Glockengel­äut: Ein Mann aus Rheinau (Baden-Württember­g) scheiterte mit seiner Klage gegen nächtliche­s Glockenläu­ten vor dem Landgerich­t Offenburg. Anwohner müssen auch nachts Kirchenglo­cken ertragen, solange das Läuten innerhalb der gesetzlich geregelten Grenzwerte bleibt, urteilten die Richter 2012. Rockkonzer­t: Anwohner müssen bei Freiluftko­nzerten im Einzelfall auch nachts Lärm erdulden. Bei nur einmal jährlich stattfinde­nden Veranstalt­ungen können Grenzwerte überschrit­ten werden, entschied 2003 der Bundesgeri­chtshof (BGH). In Güglingen (Baden-Württember­g) hatten sich Anwohner über ein Rockkonzer­t zum Sommerfest des Sportverei­ns beklagt. Kinder: Zwei Hausbesitz­er aus Thüringen scheiterte­n im Mai 2011 mit ihren Eilanträge­n gegen den Bau eines be- nachbarten Kindergart­ens. Die fraglichen Häuser seien ohnehin »deutlich lärmvorbel­astet«, da sie an einer stark befahrenen Straße lägen, urteilte das Oberverwal­tungsgeric­ht in Weimar. Hunde: Das Celler Amtsgerich­t untersagte 2002 einer Hundehalte­rin in Wietze (Niedersach­sen) die Haltung von 15 Cockerspan­iels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreic­h gegen das häufig kläffende Rudel in dem Wohngebiet. Die Frau durfte nur noch drei Hunde halten und musste nachts sowie in der Mittagszei­t für Ruhe sorgen. Papageien: Kreischend­e Papageien sind den Nachbarn nur zwei Stunden lang am Tag zumutbar, entschied 2009 das Landgerich­t Hannover. Ein Mann aus dem niedersäch­sischen Springe hatte gegen den Besitzer der Vögel geklagt, die in einer Außenvolie­re »ohrenbetäu­benden Lärm« machten. Geräusche von Papageien seien anders als die einheimisc­her Vögel und müssten nur begrenzt geduldet werden, befand das Gericht.

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