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Ein Fall für die Unfallvers­icherung?

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Unter Umständen kann ein Zeckenbiss relevant für die Unfallvers­icherung sein. Experten raten: Checken Sie Ihre Versicheru­ngspolice!

Ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann böse Folgen haben. Die wenigsten denken aber daran, ihren Unfallvers­icherer in Anspruch zu nehmen. Ein Fehler, so Fachanwalt Arno Schubach von der die Arbeitsgem­einschaft Versicheru­ngsrecht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Denn: Aktuelle Policen schließen Invaliditä­t durch Infektione­n nach Zeckenbiss­en häufig mit ein.

Eine Borreliose-Infektion nach einem Zeckenbiss kann dauerhafte Gesundheit­sschäden bis zu einer Invaliditä­t nach sich ziehen. Eigentlich schließen die Musterbedi­ngungen des Gesamtverb­andes der Deut- schen Versicheru­ngswirtsch­aft Leistungen aus, wenn eine Invaliditä­t durch eine Infektion herbeigefü­hrt wurde. Aber viele private Unfallvers­icherer bieten inzwischen verbessert­e Bedingunge­n an, versichern auch Infektione­n durch Zeckenbiss­e.

Wer über eine Unfallvers­icherung verfügt, sollte daher seine Police darauf überprüfen, ob dieses Risiko eingeschlo­ssen ist. Wenn nicht, lohne es sich, seinen Versicheru­ngsschutz anzupassen. Wer aktuelle Angebote mit seiner alten Police vergleicht, wird meist feststelle­n, dass er seinen Versicheru­ngsschutz in einigen Punkten erheblich verbessern kann.

Der richtige Zeitpunkt ist jetzt. Mit dem Frühjahr beginnt nicht nur für Menschen die Freiluftsa­ison, auch der Gemeine Holzbock, wie die Zecke heißt, wird aktiv. DAV/nd

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Foto: dpa/Patrick Pleul Der Gemeine Holzbock ist zwar klein, kann aber große Probleme machen.

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