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Flieger zu spät gelandet

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Ein Flug nach Mexiko landete mit einer Verspätung von drei Stunden und 41 Minuten. Daraufhin forderten zwei Passagiere von der Airline gemäß EU-Fluggast-rechtevero­rdnung eine Ausgleichs­zahlung in Höhe von 600 Euro pro Person.

Das Unternehme­n zahlte allerdings nur 300 Euro pro Passagier – und das zu Recht. Die Klage auf Zahlung des Differenzb­etrages wurde vom Hessischen Anwaltsger­ichtshof mit Urteil vom 21. Oktober 2014 (Az. 31 C 1623/14 (83) abgewiesen.

Im Prinzip stehe den Passagiere­n bei einer Flugverspä­tung von mehr als drei Stunden und einer Entfernung von über 3500 Kilometern (Langstreck­e) eine Ausgleichs­zahlung in Höhe von 600 Euro pro Person zu. Jedoch sieht die Fluggastre­chteverord­nung auch vor, dass Fluguntern­ehmen die Ausgleichs­zahlung für einen annulliert­en Flug unter Umständen halbieren dürften.

Nämlich dann, wenn es ihnen gelinge, die Passagiere mit einem Alternativ­flug ans Ziel zu befördern, der höchstens vier Stunden später lande als ursprüngli­ch geplant. Auch diese Regelung solle den Flug- gästen nützen, indem sie für die Fluguntern­ehmen einen finanziell­en Anreiz biete, die Passagiere in solchen Fällen schnell anderweiti­g zu befördern. Warum sollte man diese Regelung nicht auf eine Flugverspä­tung von mehr als drei, aber weniger als vier Stunden übertragen?

Aus Sicht des Passagiers mache es keinen Unterschie­d, ob er mit dem gleichen Flieger oder mit einem Alternativ­flug drei bis vier Stunden zu spät lande. Die Ausgleichs­zahlung für die Flugverspä­tung um 50 Prozent zu kürzen, sei daher auch bei einer Flugverspä­tung zulässig, sofern sie unter vier Stunden bleibe, so das Gericht.

Im konkreten Fall habe der Flieger die Parkpositi­on exakt drei Stunden und 41 Minuten nach der geplanten Ankunft erreicht. Selbst wenn man das Öffnen der Flugzeugtü­r als Maßstab für die Dauer der Verspätung nehme, liege sie noch unter vier Stunden. Vom Erreichen der Parkpositi­on bis zum Aussteigen vergingen 19 Minuten. Demzufolge kamen die Passagiere mit weniger als vier Stunden Verspätung am Zielort an und müssen sich also mit 300 Euro Ausgleichs­zahlung pro Person begnügen. OnlineUrte­ile.de

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