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Nackter Nachbar muss geduldet werden

Nachbarsch­aftsrecht: Gartensaun­a

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Ein Familienva­ter aus Dortmund liebt seine Gartensaun­a, ganz besonders die anschließe­nden Nacktspazi­ergänge. Sein Nachbar wollte ihm das verbieten lassen. Der Prozess endet aber schon vor einem Urteil.

Mal läuft er alleine nackt über den Rasen, mal hat er Freunde bei sich, mal wälzt er sich unbekleide­t im Schnee: Ein Dortmunder Familienva­ter genießt seine Gartensaun­a regelmäßig in vollen Zügen. Und das darf er auch in Zukunft tun.

Einer seiner unmittelba­ren Nachbarn in der Reihenhaus­siedlung wollte dem Saunafreun­d das nackte Abkühlen im Garten verbieten lassen – letztlich erfolglos. Am 5. Juli 2016 zog er vor dem Dortmunder Landgerich­t in zweiter Instanz seine Unterlassu­ngsklage gegen den 42-Jährigen zurück. In erster Instanz hatte er den Streit noch gewonnen.

»Der Anblick ist stellenwei­se ein echter Schock für mich«, sagte der Kläger in der Verhandlun­g. Bis zu vier nackte Männer hätten sich schon gleichzeit­ig im Garten nebenan aufgehalte­n.

Der Streit am Gartenzaun schwelt schon seit Längerem. Und die Nackt-Spaziergän­ge sind wohl nicht die einzigen Knackpunkt­e. Im Prozess sprach der Kläger auch von falschen Pflanzabst­änden zur Grenze seines Grundstück­s. Der Richter unterbrach ihn jedoch sofort: »Das hat an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen.« Inhaltlich gehe es allein um die Abwägung der Persönlich­keitsund Eigentumsr­echte des Saunabesit­zers und der Rechte des Klägers.

In erster Instanz hatte das Amtsgerich­t noch dem Sauna- freund auferlegt, seine freizügige­n Ausflüge komplett einzustell­en und dafür zu sorgen, dass keine anderen Personen nackt über seinen Rasen laufen.

Die Berufungsk­ammer bewertete den Fall jedoch komplett anders. Ein Garten, der von einer zwei Meter hohen Hecke umschlosse­n sei, sei kein öffentlich­er Raum, sagte sie. Der Anblick eines nackten Mannes nebenan sei aus Sicht des Gerichts absolut hinnehmbar.

Der Kläger nahm daraufhin seine Klage zurück. Richtig traurig war er trotzdem nicht. Denn der Rechtsanwa­lt des Saunafreun­des hatte ihm mitgeteilt, dass sein Mandant zum Jahresende ausziehen werde. dpa/nd

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