Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen
Irrtümer und Nebelkerzen bei der Rentenangleichung Ost-West
Ein Gesetzentwurf zur Rentenangleichung Ost an West wird derzeit in der Bundesregierung erarbeitet – und ist umstritten. Neben einer Kostenwarnung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sind es vor allem Planungen, mit der Angleichung des Rentenwertes die bisherige Höherbewertung ostdeutscher Einkommen abzuschaffen. Vor einiger Zeit warnten auch CDU-Politiker vor einem solchen Junktim, in der nd-Leserschaft schlugen die Wellen nach einem entsprechenden Kommentar hoch. Problem ist jedoch nicht nur die unterschiedliche politische Bewertung, sondern auch die Unübersichtlichkeit der verwobenen Materie. Der Beitrag unseres Autors versucht das Knäuel zu entwirren. würde gelten: Gleiche Rente für gleiche Lebensleistung. Darum geht es der LINKEN.
Der Gesetzentwurf von Bundesministerin Andrea Nahles sieht das leider nicht vor. Schaffte man die Umrechnung ab und gliche die Rentenwerte an, dann könnten sich die heutigen RentnerInnen freuen. Sehr zu Recht! Aber die heutigen Beschäftigten würden in Zukunft viel niedrigere Renten erhalten. Und dass in Zeiten eines von derzeit 47,9 Prozent auf bis zu 43 Prozent absinkenden Sicherungsniveaus vor Steu- ern, auch Rentenniveau genannt. Und das in Zeiten, in denen allen 1964 und später Geborenen Abschläge von bis zu 14,4 Prozent auf ihre dann eh schon viel niedrigeren Renten drohen, wenn sie nur bis 63 und nicht bis 67 am Arbeitsmarkt durchhalten können.
Und es gibt noch mehr Argumente für die Angleichung mit Umrechnung: Die Beschäftigten im Osten haben viel seltener eine betriebliche Altersversorgung und wenn, dann liegen die Ansprüche niedriger. Bei den Frauen in der Privatwirtschaft sind es zum Beispiel nur ein Prozent, die derzeit eine Betriebsrente erhalten.
Die Menschen im Osten haben seltener Eigentum an Immobilien und ihre Vermögen sind insgesamt deutlich kleiner als die der Menschen im Westen. Die tariflichen und die realen Wochenarbeitszeiten sind oft länger als im Westen, die Urlaubsansprüche geringer und die Beschäftigten im Osten erhalten seltener und durchschnittlich weniger Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld als im Westen.
Fazit: Die Umrechnung muss solange bleiben, bis die Löhne angeglichen sind. Die Rentenwerte und alle anderen Rechengrößen können und sollen zügig angeglichen werden.