Infrastrukturplanung in Zeiten knapper Kassen
Der Bundesverkehrswegeplan geht auf ein Programm des früheren SPDMinisters Georg Leber aus dem Jahr 1967 zurück. Ziel sollte es sein, die Verkehrsnetze des Bundes auf Straße, Schiene und Wasser zu einem Gesamtsystem zu integrieren. Gleichzeitig sollte der Bedarf mit den verfügbaren Haushaltsmitteln abgestimmt und unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten bewertet werden. Aus der Perspektive der Raumordnung geht es um eine bessere Anbindung von Städten, Industriezentren und Häfen, die Entlastung der Verkehrswege in Ballungs- räumen, die Förderung strukturschwacher Gegenden und bessere internationale Vernetzung.
Die Aufgabe entpuppte sich als schwerer als gedacht: Mit mehrjähriger Verspätung wurde im Oktober 1973 der erste Bundesverkehrswegeplan verabschiedet. Für den Zeitraum 1976 bis 1985 wurde ein Mittelbedarf für Neubau, Ausbau und Erhalt von 269,6 Milliarden DM veranschlagt, die verfügbaren Mittel hingegen nur auf 208,3 Milliarden DM beziffert.
In unregelmäßigen Abständen wurden seither weitere Verkehrswegepläne verabschiedet, nun ist der sechste erschienen. Die Erstellung erfolgt nach einem komplexen, achtstufigen Verfahren, angefangen von Szenarien und Prognosen der Verkehrsentwicklung bis hin zu den einzelnen Ausbaugesetzen. Auch wenn der Plan keine unmittelbare rechtliche Wirkung hat, ist nur schwer gegen die verzeichneten Projekte vorzugehen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht soll bei ihnen in der Planfeststellung ein Bedarf vorausgesetzt werden. Projektgegner können dies nur via Bundesverfassungsgericht ändern lassen.