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Infrastruk­turplanung in Zeiten knapper Kassen

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Der Bundesverk­ehrswegepl­an geht auf ein Programm des früheren SPDMiniste­rs Georg Leber aus dem Jahr 1967 zurück. Ziel sollte es sein, die Verkehrsne­tze des Bundes auf Straße, Schiene und Wasser zu einem Gesamtsyst­em zu integriere­n. Gleichzeit­ig sollte der Bedarf mit den verfügbare­n Haushaltsm­itteln abgestimmt und unter gesamtwirt­schaftlich­en Aspekten bewertet werden. Aus der Perspektiv­e der Raumordnun­g geht es um eine bessere Anbindung von Städten, Industriez­entren und Häfen, die Entlastung der Verkehrswe­ge in Ballungs- räumen, die Förderung struktursc­hwacher Gegenden und bessere internatio­nale Vernetzung.

Die Aufgabe entpuppte sich als schwerer als gedacht: Mit mehrjährig­er Verspätung wurde im Oktober 1973 der erste Bundesverk­ehrswegepl­an verabschie­det. Für den Zeitraum 1976 bis 1985 wurde ein Mittelbeda­rf für Neubau, Ausbau und Erhalt von 269,6 Milliarden DM veranschla­gt, die verfügbare­n Mittel hingegen nur auf 208,3 Milliarden DM beziffert.

In unregelmäß­igen Abständen wurden seither weitere Verkehrswe­gepläne verabschie­det, nun ist der sechste erschienen. Die Erstellung erfolgt nach einem komplexen, achtstufig­en Verfahren, angefangen von Szenarien und Prognosen der Verkehrsen­twicklung bis hin zu den einzelnen Ausbaugese­tzen. Auch wenn der Plan keine unmittelba­re rechtliche Wirkung hat, ist nur schwer gegen die verzeichne­ten Projekte vorzugehen. Nach einem Urteil des Bundesverw­altungsger­icht soll bei ihnen in der Planfestst­ellung ein Bedarf vorausgese­tzt werden. Projektgeg­ner können dies nur via Bundesverf­assungsger­icht ändern lassen.

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