Wer will, soll studieren können
Wissenschaftsexpertin der LINKEN beklagt hohe Abbrecherquote an den Hochschulen
Die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Isabelle Vandré, hat sich an verschiedenen Universitäten des Landes über die Umsetzung der jüngsten Novelle den Hochschulgesetzes informiert. Die Hochschulen sollten denen, die studieren wollen, auch offen stehen. Mit dieser Haltung reagierte die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Isabell Vandré, auf das von den Universitätspräsidenten wiederholt beklagte Problem einer angeblichen »Vermassung« ihrer Einrichtungen. Vor einigen Tagen erst hatte der Präsident der Potsdamer Universität erklärt, dass ein Drittel der Studierenden aufgrund ihrer tatsächlichen Voraussetzungen gar nicht an eine Universität gehören würde.
Die LINKE-Abgeordnete hat am Mittwoch in Potsdam erste Schlussfolgerungen ihrer Sommertour zu verschiedenen Hochschulen des Landes präsentiert. Vandré räumte ein, dass die Abbrecherquote unter den Studierenden hoch sei, doch sei das auf die mangelnde Vorbereitung und Betreuung im Studium zurückzuführen.
Inzwischen streben in Brandenburg fast zwei Drittel der Schulabgänger ein Studium an. In Handwerk und Pflegeberufen dagegen fehlt der Nachwuchs. Darin sieht Isabell Vandré keinen Widerspruch. Sie machte darauf aufmerksam, dass auch im Pflegebereich Studiengänge gewählt werden könnten.
Vandré ist selbst Studentin. Seit 2009 absolviert sie ein Politik-Studium an der Freien Universität (FU) Berlin, das heißt seit 14 Semestern. Doch sie versicherte, ihren Bachelorabschluss – Regelstudienzeit sechs Semester – demnächst vorlegen zu können.
Wer im Studium hinterherhinke, solle mittels einer »Studienverlaufsplanung« aufgefangen werden, forderte sie. Allerdings würden kleinere Hochschulen von der strikten Beratungsregelung eher weniger Gebrauch machen, weil dort »das Verhältnis zwischen Professoren und Studierenden besonders eng« sei.
Noch zu wenig bekannt sei die Möglichkeit des »Teilzeitstudiums«, so Vandré. Es gestatte Studierenden die Streckung und Verlängerung des Studiums, wenn Kindserziehung, Pflege von Angehörigen oder Nebentätigkeit dies zwingend erforderten. Leider sei die geltende BAföGRegelung damit nicht kompatibel.
Beim Thema Interessenvertretung in den Hochschulgremien warf sie der früheren Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (SPD) vor, den Studierenden in einem »Coup« zwar ein Drittel der Sitze im Senat zugesprochen zu haben – jedoch auf Kosten der sonstigen Mitarbeiter. Das führe zu Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern und werde »nicht als das Ende der Diskussion angesehen«.
Sie habe während ihrer Tour überall auch das Problem der niedrigen Beteiligung an den Wahlen zu den Studierendenparlamenten, den Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) angesprochen, so Vandré. Das Problem habe sich mit Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge noch verschärft, so ihr Eindruck.
Als Erfolg pries sie die nunmehr an den Wissenschaftseinrichtungen geschaffenen Ethik-Kommissionen. Auf Nachfrage bestätigte sie, dass diese Kommissionen keineswegs militärische Forschungen verhindern dürfen, sondern allenfalls als Thema aufwerfen. Im Übrigen sei noch nicht eine einzige dieser Kommissionen jemals angerufen worden.
Anfang September werde die Neuregelung in Kraft treten, der zufolge externe Lehrbeauftragte für die Dauer von maximal zwei Semestern vier Wochenstunden geben dürfen. Damit, so Vandré, solle erreicht werden, dass die in der Praxis übliche ständige Verlängerung prekärer Beschäftigungsverhältnisse künftig unterbleibe. Von dieser Begrenzung ausgenommen seien all jene Lehrkräfte »von auswärts«, die anderswo einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, und folglich ohnehin abgesichert seien. Die Landtagsabgeordnete räumte ein, dass dies der »am schwierigsten umzusetzende« Teil der Novellierung des Hochschulgesetzes sei. Vor allem in den Sprachzentren gebe es Engpässe. So könnten »gängige« Fremdsprachen zwar noch abgedeckt werden, aber weniger nachgefragte, »wie zum Beispiel Italienisch«, schon nicht mehr. Eine Lösung könne nur die Festanstellung sein.