Nicht geeichte Waagen, ungenaue Gaszähler
In Sachsen-Anhalt wurden seit Januar bereits 32 500 Euro Bußgelder wegen Abweichungen an Messgeräten verhängt
Halle. Der Gaszähler läuft ungenau, das Taxameter ist noch nicht geeicht: Für solche und ähnliche Vergehen hat Sachsen-Anhalts Landeseichamt in den ersten sechs Monaten des Jahres mehr als 32 500 Euro Bußgelder verhängt, wie die Behörde in Halle mitteilte. Im Vergleich dazu: 2015 waren es knapp 23 000 Euro, 2014 etwas mehr als 11 500 Euro. Der Grund für den sprunghaften Anstieg ist ein schärferes Gesetz. Im Landeseichamt arbeiten derzeit 40 Angestellte. Ihre Aufgabe ist es, sowohl private als auch gewerbliche Verbraucher vor Betrug mit Messgeräten zu schützen.
2015 fanden die Mitarbeiter unter anderem ungenaue Wasser- und Gaszähler, fehlerhafte Waagen auf Wochenmärkten und nicht geeichte Ta- xameter, wie der Direktor der Behörde, Walter Klein, sagte. Aber auch an Tankstellen, Wärmezählern und Gewichten geht es oft nicht sehr genau zu. Das verursacht mitunter hohen Schaden beim Verbraucher.
Die Zahl der verhängten Bußgelder war 2014 und 2015 mit jeweils etwas mehr als 100 in etwa gleich hoch. Im ersten Halbjahr 2016 wurden be- reits 66 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Jahr 2013 änderte sich das sogenannte Mess- und Eichgesetz. Zunächst drückten die Mitarbeiter des Landeseichamts bei Vergehen oft ein Auge zu und halfen mit Belehrungen und Beratungen weiter, sagte Klein. Nach einer Übergangszeit wird nun aber strenger durchgegriffen.