AfD darf in Anklam auftreten
Gericht entscheidet gegen Willen der Stadtverwaltung
Greifswald. Die AfD darf ihre Wahlkampfveranstaltung mit der Bundesvorsitzenden Frauke Petry auch gegen den Willen der Stadtverwaltung im Anklamer »Volkshaus« abhalten. Das entschied das Verwaltungsgericht Greifswald und stellte der Stadt nach eigenen Angaben den entsprechenden Beschluss zu.
Mit diesem Beschluss werde die Stadt verpflichtet, »dem Kreisverband Vorpommern-Greifswald der AfD die Mehrzweckhalle »Volkshaus« Anklam zur Durchführung der für den 26. August 2016 geplanten Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen«, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung. Die Richter entsprachen mit der Entscheidung vom Montag einem Eilantrag des AfD-Kreisverbandes (Az. 2 B 1320/16 HGW).
Die AfD hatte die städtische Mehrzweckhalle für ihre Kundgebung angemietet. Doch meldete der Anklamer Bürgermeister Michael Galander (Wählergemeinschaft IfA) Sicherheitsbedenken wegen möglicher Gegendemonstrationen an. Auf seine Veranlassung kündigte die Wohnungsgesellschaft GWA den bereits geschlossenen Vertrag. Gegen diese außerordentliche Kündigung ging die AfD gerichtlich vor und bekam Recht.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der Mehrzweckhalle um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Anklam. Auf deren Nutzung habe auch der Kreisverband der AfD als örtlich ansässiger Verband einer politischen Partei Anspruch.
Die von der Stadt angeführte Sorge um die Sicherheit ließen die Richter nicht als Grund für die Absage an die AfD gelten. Es obliege der örtlichen Polizei, »sicherzustellen, dass es anlässlich einer politischen Veranstaltung nicht zu rechtswidrigen Übergriffen durch politische Gegner kommt«, teilte das Gericht mit. Es gebe zudem keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass in Anklam durch die Veranstaltung eine durch die Polizei nicht beherrschbare Gefährdungslage entstehen könnte. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Anklam Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Bürgermeister Galander sieht sich zudem einer Dienstaufsichtsbeschwerde ausgesetzt, die ein Mitglied der AfD wegen Aufforderung zum Vertragsbruch beim Landkreis VorpommernGreifswald einreichte. Die Beschwerde werde geprüft, sagte ein Sprecher des Kreises.