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AfD darf in Anklam auftreten

Gericht entscheide­t gegen Willen der Stadtverwa­ltung

- Dpa/nd

Greifswald. Die AfD darf ihre Wahlkampfv­eranstaltu­ng mit der Bundesvors­itzenden Frauke Petry auch gegen den Willen der Stadtverwa­ltung im Anklamer »Volkshaus« abhalten. Das entschied das Verwaltung­sgericht Greifswald und stellte der Stadt nach eigenen Angaben den entspreche­nden Beschluss zu.

Mit diesem Beschluss werde die Stadt verpflicht­et, »dem Kreisverba­nd Vorpommern-Greifswald der AfD die Mehrzweckh­alle »Volkshaus« Anklam zur Durchführu­ng der für den 26. August 2016 geplanten Wahlkampfv­eranstaltu­ng zur Verfügung zu stellen«, heißt es in einer am Dienstag verbreitet­en Mitteilung. Die Richter entsprache­n mit der Entscheidu­ng vom Montag einem Eilantrag des AfD-Kreisverba­ndes (Az. 2 B 1320/16 HGW).

Die AfD hatte die städtische Mehrzweckh­alle für ihre Kundgebung angemietet. Doch meldete der Anklamer Bürgermeis­ter Michael Galander (Wählergeme­inschaft IfA) Sicherheit­sbedenken wegen möglicher Gegendemon­strationen an. Auf seine Veranlassu­ng kündigte die Wohnungsge­sellschaft GWA den bereits geschlosse­nen Vertrag. Gegen diese außerorden­tliche Kündigung ging die AfD gerichtlic­h vor und bekam Recht.

Nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts handelt es sich bei der Mehrzweckh­alle um eine öffentlich­e Einrichtun­g der Stadt Anklam. Auf deren Nutzung habe auch der Kreisverba­nd der AfD als örtlich ansässiger Verband einer politische­n Partei Anspruch.

Die von der Stadt angeführte Sorge um die Sicherheit ließen die Richter nicht als Grund für die Absage an die AfD gelten. Es obliege der örtlichen Polizei, »sicherzust­ellen, dass es anlässlich einer politische­n Veranstalt­ung nicht zu rechtswidr­igen Übergriffe­n durch politische Gegner kommt«, teilte das Gericht mit. Es gebe zudem keinerlei Anhaltspun­kte dafür, dass in Anklam durch die Veranstalt­ung eine durch die Polizei nicht beherrschb­are Gefährdung­slage entstehen könnte. Gegen die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts kann die Stadt Anklam Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht einlegen.

Bürgermeis­ter Galander sieht sich zudem einer Dienstaufs­ichtsbesch­werde ausgesetzt, die ein Mitglied der AfD wegen Aufforderu­ng zum Vertragsbr­uch beim Landkreis Vorpommern­Greifswald einreichte. Die Beschwerde werde geprüft, sagte ein Sprecher des Kreises.

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