Lollapalooza von Behörde abgelehnt?
Die beim Bezirksamt Treptow-Köpenick angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde soll nach Informationen des »neuen deutschlands« das geplante Musikfestival »Lollapalooza« nicht genehmigt haben. Der zuständige Bezirksstadtrat Rainer Hölmer (SPD) wollte auf Nachfrage den Vorgang weder bestätigen noch dementieren. »Kein Kommentar«, sagte Hölmer dem »nd«. Bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde hatte man zuvor auf die Behördenleitung verwiesen, da es sich um einen »politischen Fall« handeln würde.
Ob das Musik-Großevent, zu dem 70 000 Besucher erwartet werden, wie ursprünglich geplant dennoch am kommenden 10. und 11. September stattfinden kann, hängt jetzt unter anderem von der Obersten Denkmalschutzbehörde ab, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehört. Mit einer sogenannten Senatorenanweisung könnte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) einen ablehnenden Bescheid theoretisch auch überstimmen, beispielsweise wenn der Senat in dem Festival eine Veranstaltung »mit herausragender Bedeutung« erkennt, für das ein großes öffentliches Bedürfnis besteht.
Auf Anfrage des »nd« erklärte ein Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung: »Der Vorgang liegt beim Landesdenkmalamt, allerdings sind noch nicht alle Unterlagen vollständig, so dass die Prüfung noch nicht angeschlossen ist.« Bevor dies nicht erfolgt sei, könne man dazu keine Aussagen treffen – »und spekulieren sowieso nicht«, so Geisels Sprecher.
Gegen das Festival hatten in den vergangenen Monaten neben Anwohnern auch verschiedene Botschafter von Staaten der ehemaligen Sowjetunion Einspruch eingelegt, weil sie eine Störung der Totenruhe der bei der Befreiung Berlins im Jahr 1945 gefallenen Sowjetsoldaten befürchten, die in dem nahe gelegenen Denkmal beerdigt wurden. Tausende der Befreier haben dort ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Von der Festivalorganisation des »Lollapalooza« wurde unterdessen am Dienstag ein Zeitplan für das Event veröffentlicht.
Anwohner des Treptower Parks hatten für den Fall einer Genehmigung angekündigt, vor Gericht zu ziehen und zu klagen.