Bonuszahlungen entgangen: Anspruch auf Schadenersatz
Arbeitnehmer können unter Umständen Schadenersatz verlangen, wenn sie durch die Schuld des Arbeitgebers ihren Bonus nicht bekommen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 8 Sa 201/15). Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer für das Erreichen bestimmter Ziele einen Bonus erhalten soll, der Arbeitgeber aber kein Zielvereinbarungsgespräch führt. Komme der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, habe der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadenersatz – und zwar in der Höhe des üblichen Bonus.
Überstunden sind oft unbezahlt Die Beschäftigten in Deutschland leisten weiterhin ein hohes Maß an Überstunden. Im Jahr 2015 fielen mehr als 1,8 Milliarden Überstunden an, knapp eine Milliarde davon war unbezahlt, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mitteilt. Das war ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr.
Nach Angaben der zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden Forschungsstelle leisteten die Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 816 Millionen bezahlte und 997 Millionen unbezahlte Überstunden. 2014 waren es 798 Millionen entlohnte und 993 Millionen nicht entlohnte Überstunden.
Koch mit 2,27 Euro Stundenlohn abgespeist Der Chef von zwei Chinarestaurants hat einen Koch über Monate hinweg mit einem Stundenlohn von gerade einmal 2,27 Euro ausgebeutet. Deshalb verurteilte das Landgericht Landshut den 28-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und Schadenswiedergutmachung in Höhe von 165 000 Euro. Der Koch hatte für seinen kargen Lohn mindestens 66 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Das Gericht wies dem Restaurantbetreiber aus dem Kreis Augsburg Sozialversicherungsbetrug in 142 Fällen nach. Weil der Angeklagte in der Berufungsverhandlung ein Geständnis abgelegt habe, reduzierte das Landgericht die in erster Instanz vom Amtsgericht ausgesprochene Gefängnisstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann habe seine Angestellten mehr als drei Jahre lang nicht richtig bei der Sozialversicherung angemeldet. Der Koch konnte den Arbeitgeber nicht wechseln, weil seine Aufenthaltserlaubnis nur für die beiden Betriebe des Angeklagten galt. Zudem hatte der Chef den Reisepass des Kochs einbehalten, damit der Mitarbeiter nicht nach China zurückkehren konnte.
Mehr Verantwortung im Job: Neue Aufgaben und höherer Zeiteinsatz Mit Verantwortung im Job verbinden Berufstätige laut einer Forsa-Umfrage vor allem das Übernehmen von Aufgaben. Das gaben fast alle (98 Prozent) der befragten Erwerbstätigen an. Für fast ebenso viele bedeutet es, Verpflichtungen einzugehen (97 Prozent) und Zeit zu investieren (91 Prozent). Gut die Hälfte der Befragten (55 Prozent) verbindet Verantwortung im Job mit Stress. Für knapp ein Viertel (24 Prozent) hat es etwas mit Macht haben zu tun. Das Marktforschungsinstitut Forsa befragte von Mai bis Juni im Auftrag von CosmosDirekt 2000 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland, darunter 1399 Erwerbstätige.