Holzauge sei wachsam
Baumängel
Drum prüfe, wer sich ewig bindet - das gilt auch für Bauherren. Pfusch am Bau kostet Geld, Zeit und Nerven. Von Ingrid Laue
Die Finanzierung ist in trockenen Tüchern, doch beim Bauablauf klemmt es vorn und hinten. Nicht jeder hat die Zeit, das Bauvorhaben ständig zu überwachen oder hat keinen Sachverständigen mit der Betreuung beauftragt.
Ärger und Streit in der Bauphase sind leider keine Seltenheit. Mangelnde Bauleistungen kommen Bauherren teuer zu stehen. Denn »Pfusch am Bau« kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Diese traurige Erfahrung müssen viele Häuslebauer und Wohnungserwerber machen. Oft haben Sie für solche Fälle auch keinen Cent in ihrem Finanzierungsplan vor- gesehen. Bekanntlich lohnt es sich, einen Sachverständigen für die Kontrolle der Bauausführung zu Rate zu ziehen.
Auf folgende häufige Mängel muss der Bauherr achten Der Außenputz wird zu dünn aufgetragen. Die Isolierungen von wasserführenden Rohrleitungen sind mangelhaft. Die Schallschutzmaßnahmen an Verund Entsorgungsleitungen sind unzureichend. Elektroleitungen und Steckdosen sind nicht fachgerecht isoliert. Dachpfannen liegen nicht richtig – Angriffsfläche für Regen und Wind. Die Außenwandabdichtung im Keller ist unzureichend, so dass Durchfeuchtungen entstehen.
Bei nicht fachgerechtem Einbau von Rollläden kommt es zu Kältebrücken und Abrissen beim Innenputz. Unsachgemäß angelegte Dehnfugen führen zu Ris- sen in Estrich- und Fliesenbelägen sowie zu Abrissen im Bereich von Fenstern, Türen und bei sanitären Gegenständen.
Feststellungen beim Mauerwerk können sein: keine vollfugige Ausführung. Das unsachgemäße Zurechtstutzen von Steinen. Nicht handwerksgerechte Ausbildung von Fugen und Anschlüssen. Unerlaubt ge- stemmte Schlitze und zu flache Verblendfugen ziehen unangemessene Rissbildung nach sich. Die Wärmedämmung erfolgt nicht nach der Wärmeschutzverordnung. Der Rostschutz ist mangelhaft
So kann man unnötigem Ärger vorbeugen Vorsicht vor Anbietern, die mit Niedrigpreisen locken. Vor Erteilung des Bauauftrages an eine Firma deren Bonität und Seriosität prüfen, Referenzobjekte ansehen und Vertragsgrundlage festlegen.
Im Bauvertrag/Baubeschreibung, Art und Umfang der Bauleistungen, Termine der Fertigstellung und Zeitpunkt der Zahlungen genau festhalten. Mehr bzw. abweichende Leistungen einschließlich der daraus resultierenden Kosten schriftlich vereinbaren.
Was tun bei auftretenden Mängeln? Bei auftretenden Mängeln sofort die Verantwortlichen ansprechen. Mängel notieren und unterschreiben lassen. Möglichst für die gesamte Überwachung des Baues einen unabhängigen Experten einbeziehen. Zumindest jedoch für die Abnahme der Bauleistungen. So lässt sich nicht nur viel Ärger, sondern auch mancher Euro sparen.