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Hürden für Volksgeset­ze bleiben hoch

Sachsens Regierung gegen mehr direkte Demokratie

- Dpa/nd

Dresden. Die Chancen für mehr Volksgeset­zgebung in Sachsen stehen schlecht: LINKE und Grüne sind am Mittwoch mit einem Gesetzentw­urf zur direkten Demokratie bei der schwarz-roten Koalition durchgefal­len. Der Entwurf wurde im Verfassung­s- und Rechtsauss­chuss des Landtages mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die AfD hatte unlängst einen eigenen Gesetzentw­urf zu dem Thema eingebrach­t. Nach dem Willen von Grünen und LINKEN sollen die Hürden für die Volksgeset­zgebung in Sachsen niedriger sein. Konkret geht es darum, die für die verschiede­nen Stufen der Volksgeset­zgebung erforderli­che Anzahl von Unterschri­ften zu senken. Der Gesetzentw­urf steht am 31. August im Plenum des Landtages zur Schlussabs­timmung.

»Der deutliche Wunsch nach mehr Demokratie in der Bevölkerun­g wird von der CDU/SPD-Koalition offensicht­lich nicht gehört. Statt Bürgern mehr Möglichkei­ten der Beteiligun­g zu geben und damit eine bessere Rückkopplu­ng an die Politik zu ermögliche­n, wird hier weiterhin die Arbeit mit Scheuklapp­en bevorzugt«, sagte die Grünen-Politikeri­n Katja Meier. Klaus Bartl von der Linksparte­i erklärte: »Das ist nicht nur bedauerlic­h, sondern zum Schaden des Ansehens des Sächsische­n Landtags. Klar ist damit aber auch: Solange die CDU mit Hilfe anschmiegs­amer Koalitions­partner Sachsen dominiert, bleibt die Demokratie auf Sparflamme.« Mit den bestehende­n Quoren werde Sachsen seinem Verfassung­sanspruch nicht gerecht: »Das Volk hat einen Anspruch auf selbst gestaltete Gesetzgebu­ng.«

Sachsens Verfassung bietet die Möglichkei­t einer Volksgeset­zgebung, zu der Volksantra­g, Volksbegeh­ren und Volksentsc­heid gehören. Erste Stufe ist ein Volksantra­g, für den mindestens 40 000 Unterschri­ften gesammelt werden müssen. Der Landtag hat dann den Antrag innerhalb von sechs Monaten zu beraten. Verweigert er die Zustimmung, können die Antragstel­ler über ein Volksbegeh­ren einen Volksentsc­heid in Gang setzen. Für das Volksbegeh­ren sind binnen eines halben Jahres mindestens 450 000 Unterschri­ften nötig. In der gut 25-jährigen Geschichte Sachsens gab es bisher jedoch nur einen Volksentsc­heid.

Während die CDU als Regierungs­partei in Sachsen geringere Hürden für direkte Demokratie ablehnt, plädiert sie als Opposition­spartei im Thüringer Landtag für mehr Bürgerbete­iligung. So sollen die Bürger nach dem Willen der Christdemo­kraten das letzte Wort haben, ob beschlosse­ne Gesetze tatsächlic­h in Kraft treten. Nach dem Antrag auf eine entspreche­nde Verfassung­sänderung präsentier­te die CDU-Landtagsfr­aktion am Mittwoch in Erfurt auch einen Gesetzentw­urf. »Damit liegt das Gesamtpake­t auf dem Tisch«, sagte Fraktionsc­hef Mike Mohring. Danach kann ein Referendum zu einem vom Parlament beschlosse­nen Gesetz eingeleite­t werden, wenn 50 000 der wahlberech­tigten Bürger das wollen. Mohring kündigte an, dass der Gesetzentw­urf Anfang September im Landtag vorgelegt wird. Thüringen könnte damit bundesweit Vorreiter bei der Bürgerbete­iligung an politische­n Entscheidu­ngen sein, sagte der Chef der größten Opposition­sfraktion. Die CDU-Fraktion ist bei dem Vorhaben, das mit einer Verfassung­sänderung verbunden ist, auf Stimmen der rot-rotgrünen Koalition angewiesen.

Thüringer Regierungs­vertreter hatten der CDU vorgeworfe­n, ihre Regelung sei eine Aufforderu­ng zum Nein-Sagen. Sie wollen sich der Diskussion um eine weitere Möglichkei­t der direkten Demokratie zusätzlich zu Volksbegeh­ren und -entscheide­n jedoch stellen.

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