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Fragen & Antworten

- dpa/nd

Intersexua­lität – was ist das genau? Intersexue­lle Menschen kommen zwischen den Geschlecht­ern zur Welt. Bei ihnen lassen sich die bestimmend­en Merkmale wie Chromosome­n, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlecht­sorgane nicht eindeutig zuordnen. Dadurch haben sie einiges von einem Mann und anderes von einer Frau. Früher war meistens von »Zwittern« die Rede, das wird aber von manchen als diskrimini­erend empfunden. Der Ethikrat geht davon aus, dass es in Deutschlan­d etwa 80 000 Intersexue­lle gibt. Darunter sind aber auch viele, die sagen: Ich bin eine Frau. Oder: Ich bin ein Mann. Welche Probleme haben Intersexue­lle? Ein Geschlecht ist immer noch eine Kategorie, die in unserer Gesellscha­ft sehr wichtig ist. Betroffene, deren Eltern versucht haben, nach der Geburt mit einer Operation Klarheit zu schaffen, leiden darunter oft ein Leben lang. Ende 2015 erstritt eine Intersexue­lle in Nürnberg Schmerzens­geld, weil sie von ihren Ärzten vor einer Hormonbeha­ndlung und Operation nicht ausreichen­d aufgeklärt worden war und schwer erkrankte. Wie ist die rechtliche Situation? Seit November 2013 darf ein Neugeboren­es auf Empfehlung des Ethikrats ohne Angabe ins Geburtenre­gister eingetrage­n werden, wenn das Geschlecht unklar ist. Laut BGH-Urteil steht es Intersexue­llen frei, diese Angabe heute streichen zu lassen. Warum spricht sich der BGH gegen ein drittes Geschlecht aus? Vereinfach­t gesagt: Weil das im deutschen Familienre­cht nun mal nicht vorgesehen ist. Der Gesetzgebe­r habe sich dagegen entschiede­n, ein weiteres Geschlecht zu schaffen, so die Karlsruher Richter zu ihrer Entscheidu­ng. Rechtlich mache der Eintrag im Geburtenre­gister für Intersexue­lle damit »keinen – verfassung­srechtlich bedeutsame­n – Unterschie­d«. Die Frage, ob der Gesetzgebe­r womöglich verpflicht­et sein könnte, dann eben in einem großen Wurf das ganze Familienre­cht entspreche­nd zu ändern, beantworte­t der BGH daher nicht.

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