Fragen & Antworten
Intersexualität – was ist das genau? Intersexuelle Menschen kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen. Dadurch haben sie einiges von einem Mann und anderes von einer Frau. Früher war meistens von »Zwittern« die Rede, das wird aber von manchen als diskriminierend empfunden. Der Ethikrat geht davon aus, dass es in Deutschland etwa 80 000 Intersexuelle gibt. Darunter sind aber auch viele, die sagen: Ich bin eine Frau. Oder: Ich bin ein Mann. Welche Probleme haben Intersexuelle? Ein Geschlecht ist immer noch eine Kategorie, die in unserer Gesellschaft sehr wichtig ist. Betroffene, deren Eltern versucht haben, nach der Geburt mit einer Operation Klarheit zu schaffen, leiden darunter oft ein Leben lang. Ende 2015 erstritt eine Intersexuelle in Nürnberg Schmerzensgeld, weil sie von ihren Ärzten vor einer Hormonbehandlung und Operation nicht ausreichend aufgeklärt worden war und schwer erkrankte. Wie ist die rechtliche Situation? Seit November 2013 darf ein Neugeborenes auf Empfehlung des Ethikrats ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden, wenn das Geschlecht unklar ist. Laut BGH-Urteil steht es Intersexuellen frei, diese Angabe heute streichen zu lassen. Warum spricht sich der BGH gegen ein drittes Geschlecht aus? Vereinfacht gesagt: Weil das im deutschen Familienrecht nun mal nicht vorgesehen ist. Der Gesetzgeber habe sich dagegen entschieden, ein weiteres Geschlecht zu schaffen, so die Karlsruher Richter zu ihrer Entscheidung. Rechtlich mache der Eintrag im Geburtenregister für Intersexuelle damit »keinen – verfassungsrechtlich bedeutsamen – Unterschied«. Die Frage, ob der Gesetzgeber womöglich verpflichtet sein könnte, dann eben in einem großen Wurf das ganze Familienrecht entsprechend zu ändern, beantwortet der BGH daher nicht.