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Sind Kenntnisse über Erste Hilfe noch aktuell?

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Wer einen Führersche­in macht, muss Kenntnisse über Sofortmaßn­ahmen am Unfallort nachweisen. Für den Gesetzgebe­r ist es damit erledigt. Eine Auffrischu­ng der Kenntnisse ist offiziell also nicht erforderli­ch. Doch nach Beobachtun­gen des Automobilc­lubs Kraftfahre­r-Schutz (KS) haben die meisten Autofahrer längst vergessen, wie beispielsw­eise die Stabile Seitenlage, Mund-zuNase-Beatmung, Schocklage oder andere wichtige Maßnahmen der Ersten Hilfe noch funktionie­ren.

Der KS kritisiert, dass die Verpflicht­ung zur Hilfeleist­ung zwar gesetzlich vorgeschri­eben ist, die Teilnahme an Wiederholu­ngskursen der »Ersten Hilfe« aber freiwillig erfolgt. Der KS rät, den Lehrgang »Erste Hilfe« freiwillig von Zeit zu Zeit – zum Beispiel beim Roten Kreuz, bei der Johanniter Unfallhilf­e, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser Hilfsdiens­t – zu wiederhole­n.

Wichtig ist in diesem Zusammenha­ng der Hinweis: Strafbar ist nur das Unterlasse­n der Hilfeleist­ung. Wer durch Hilfeleist­ung den Zustand des Verletzten verschlech­tert, muss in der Regel keine strafrecht­lichen Konsequenz­en befürchten.

Bei den Sofortmaßn­ahmen handelt es sich um einfache Handgriffe, die im Ernstfall bis zum Eintreffen der Rettungsdi­enste das Leben des Verletzten retten können. KS/nd

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