Sind Kenntnisse über Erste Hilfe noch aktuell?
Wer einen Führerschein macht, muss Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen. Für den Gesetzgeber ist es damit erledigt. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist offiziell also nicht erforderlich. Doch nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) haben die meisten Autofahrer längst vergessen, wie beispielsweise die Stabile Seitenlage, Mund-zuNase-Beatmung, Schocklage oder andere wichtige Maßnahmen der Ersten Hilfe noch funktionieren.
Der KS kritisiert, dass die Verpflichtung zur Hilfeleistung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, die Teilnahme an Wiederholungskursen der »Ersten Hilfe« aber freiwillig erfolgt. Der KS rät, den Lehrgang »Erste Hilfe« freiwillig von Zeit zu Zeit – zum Beispiel beim Roten Kreuz, bei der Johanniter Unfallhilfe, beim Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser Hilfsdienst – zu wiederholen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis: Strafbar ist nur das Unterlassen der Hilfeleistung. Wer durch Hilfeleistung den Zustand des Verletzten verschlechtert, muss in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich um einfache Handgriffe, die im Ernstfall bis zum Eintreffen der Rettungsdienste das Leben des Verletzten retten können. KS/nd