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Bayern: Teure Verwandte im Vorzimmer

Alte Affäre um Bürojobs bei Abgeordnet­en kocht hoch

- Dpa/nd

München. In den Jahren 2013/14 bestimmte sie die Schlagzeil­en in Bayern: die sogenannte Verwandten­affäre. Zahlreiche Landtagsab­geordnete nutzten damals noch eine 13 Jahre alte Altfallreg­lung: Sie beschäftig­ten weiter Eheleute oder Kinder, obwohl dies seit dem Jahr 2000 eigentlich verboten war – und nur für bereits bestehende Arbeitsver­hältnisse eine Ausnahme gemacht wurde. Mehrere Parlamenta­rier schlossen noch Last-Minute-Verträge mit Angehörige­n. Auf dem Höhepunkt der Affäre trat CSU-Fraktionsc­hef Georg Schmid zurück.

Nun beschäftig­t die Verwandten­affäre erneut die Justiz. Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) muss entscheide­n, ob Landtagspr­äsidentin Barbara Stamm (CSU) den Medien im Zuge der Verwandten­affäre im Landtag zu Unrecht Informatio­nen darüber vorenthalt­en hat, wie viel von Landtagsab­geordneten eingestell­te Familienan­gehörige verdienen. Der VGH will seine Entscheidu­ng am 24. November verkünden.

Im konkreten Fall geht es um den Bayreuther CSU-Abgeordnet­en Walter Nadler. Der hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheide­n im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisb­üros beschäftig­t und aus seiner Mitarbeite­rpauschale bezahlt.

Das Münchner Verwaltung­sgericht hatte der Klage des früheren Chefredakt­eurs des »Nordbayeri­schen Kuriers«, Joachim Braun (heute Chefredakt­eur der »Frankfurte­r Neuen Presse«), stattgegeb­en. Die Gegenseite legte Rechtsmitt­el gegen das Urteil ein.

Vor dem VGH betonte der Vertreter von Landtagspr­äsidentin Stamm, es lägen keine Hinweise darauf vor, dass Nadler seiner Frau zu viel gezahlt habe. Es handle sich außerdem um »schutzbedü­rftige, personenbe­zogene Daten«.

Brauns Anwalt betonte dagegen, bei verschiede­nen anderen Abgeordnet­en seien Unregelmäß­igkeiten festgestel­lt worden – vor allem bei dem ehemaligen CSUFraktio­nschef Georg Schmid, der im Zuge der Affäre zurücktret­en musste und wegen Sozialbetr­ugs und Steuerhint­erziehung zu einer Bewährungs­strafe verurteilt wurde. Insofern sei eine Nachfrage bei anderen Abgeordnet­en durchaus gerechtfer­tigt.

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