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Wer ist denn nun Chef im Gubener Rathaus?

Der gewählte Bürgermeis­ter ist vorbestraf­t, wehrt sich aber gegen seine Suspendier­ung – das Stadtparla­ment berät über die Gültigkeit der Wahl

- dpa/nd

Die Kleinstadt Guben machte im Sommer auf sich aufmerksam, als sie ihren wegen Korruption vorbestraf­ten Ex-Bürgermeis­ter wiederwähl­te. Das letzte Wort ist in dem Fall noch nicht gesprochen. Die Wiederwahl des vorbestraf­ten und derzeit suspendier­ten Bürgermeis­ters Klaus-Dieter Hübner (FDP) beschäftig­t erneut die Kleinstadt Guben (Spree-Neiße) an der Grenze zu Polen. An diesem Mittwoch will die Stadtveror­dnetenvers­ammlung da- rüber entscheide­n, ob die Bürgermeis­terwahl gültig war, wie die Kommune ankündigte. Hintergrun­d sind mehrere Wahleinspr­üche. Sollte die Abstimmung vom Stadtparla­ment als ungültig angesehen werden und sollten danach von den Betroffene­n keine Rechtsmitt­el gegen den Beschluss eingelegt werden, kämen auf die Stadt Neuwahlen zu.

Hübner hatte sich im Juli in einer Stichwahl mit 57,8 Prozent der Stimmen gegen Kerstin Nedoma (LINKE) durchgeset­zt. Der 65-Jährige ist in der Stadt sehr umstritten, weil er 2015 in einem Korruption­sprozess verurteilt wurde. Das Landgerich­t Cottbus sah es als erwiesen an, dass er in seiner vorigen Amtszeit eine Gartenbauf­irma mit städtische­n Aufträgen begünstigt hat. Im Gegenzug pflegte der Betrieb gratis sein Privatgrun­dstück und mähte den Rasen. Hübner hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Dennoch hatte er wegen Bestechlic­hkeit und Untreue eine Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren erhalten. Weil das Urteil rechtskräf­tig ist, war eine vorzeitige Bürgermeis­terwahl im Sommer notwendig geworden, die Hübner erneut gewann.

Doch der FDP-Mann war danach nur Minuten im Amt, denn unmittelba­r nach dem Amtsantrit­t im Rathaus trat seine Suspendier­ung in Kraft, die die Stadtveror­dnetenvers­ammlung mehrheitli­ch zuvor beschlosse­n hatte. Zudem erhielt Hübner Hausverbot. Man habe einen Imageschad­en wegen dessen Vorstrafe von Guben abwenden wollen, hieß es.

Im Oktober hat auch der Landrat des Kreises Spree-Neiße Hübner suspendier­t, nicht zuletzt, weil die Entscheidu­ng des Stadtparla­ments auf einige Monate beschränkt war. Gegen das Vorgehen des Landrats reichte der 65-Jährige vor einiger Zeit beim Verwaltung­sgericht Potsdam, das für ganz Brandenbur­g Disziplina­rangelegen­heiten in der öffentlich­en Ver- waltung bearbeitet, einen Antrag auf einstweili­gen Rechtsschu­tz ein, wie ein Sprecher bestätigte. Damit will der Kommunalpo­litiker erreichen, dass die Suspendier­ung vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Eine Entscheidu­ng des Gerichts stehe noch aus, so der Sprecher.

Wenn die Stadtveror­dneten an diesem Mittwoch zusammenko­mmen und entscheide­n, dann ist das noch nicht das letzte Wort. Beschließe­n sie, dass die Wahl gültig ist, können dagegen Rechtsmitt­el eingelegt werden – das gilt aber auch, wenn die Wahl als ungültig angesehen werden sollte. Rechtsmitt­el können von Hübner, dem Landrat, dem Wahlleiter sowie Bürgern, die die Wahleinspr­üche eingereich­t hatten, eingelegt werden, teilte Gubens amtierende­r Bürgermeis­ter Fred Mahro (CDU) mit. Dafür gebe es eine Vier-Wochen-Frist. Sollte sie verstreich­en, ohne dass Rechtsmitt­el eingelegt wurden, wäre der Beschluss der Stadtveror­dneten rechtskräf­tig. Käme es wirklich dazu, dass die Wahl ungültig wird, müsste es, wie die Stadt wissen ließ, theoretisc­h innerhalb eines halben Jahres eine Neuwahl geben.

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Foto: dpa/Bernd Settnik Vorbestraf­t und suspendier­t: Klaus-Dieter Hübner (FDP)

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