Wer ist denn nun Chef im Gubener Rathaus?
Der gewählte Bürgermeister ist vorbestraft, wehrt sich aber gegen seine Suspendierung – das Stadtparlament berät über die Gültigkeit der Wahl
Die Kleinstadt Guben machte im Sommer auf sich aufmerksam, als sie ihren wegen Korruption vorbestraften Ex-Bürgermeister wiederwählte. Das letzte Wort ist in dem Fall noch nicht gesprochen. Die Wiederwahl des vorbestraften und derzeit suspendierten Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP) beschäftigt erneut die Kleinstadt Guben (Spree-Neiße) an der Grenze zu Polen. An diesem Mittwoch will die Stadtverordnetenversammlung da- rüber entscheiden, ob die Bürgermeisterwahl gültig war, wie die Kommune ankündigte. Hintergrund sind mehrere Wahleinsprüche. Sollte die Abstimmung vom Stadtparlament als ungültig angesehen werden und sollten danach von den Betroffenen keine Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt werden, kämen auf die Stadt Neuwahlen zu.
Hübner hatte sich im Juli in einer Stichwahl mit 57,8 Prozent der Stimmen gegen Kerstin Nedoma (LINKE) durchgesetzt. Der 65-Jährige ist in der Stadt sehr umstritten, weil er 2015 in einem Korruptionsprozess verurteilt wurde. Das Landgericht Cottbus sah es als erwiesen an, dass er in seiner vorigen Amtszeit eine Gartenbaufirma mit städtischen Aufträgen begünstigt hat. Im Gegenzug pflegte der Betrieb gratis sein Privatgrundstück und mähte den Rasen. Hübner hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Dennoch hatte er wegen Bestechlichkeit und Untreue eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren erhalten. Weil das Urteil rechtskräftig ist, war eine vorzeitige Bürgermeisterwahl im Sommer notwendig geworden, die Hübner erneut gewann.
Doch der FDP-Mann war danach nur Minuten im Amt, denn unmittelbar nach dem Amtsantritt im Rathaus trat seine Suspendierung in Kraft, die die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich zuvor beschlossen hatte. Zudem erhielt Hübner Hausverbot. Man habe einen Imageschaden wegen dessen Vorstrafe von Guben abwenden wollen, hieß es.
Im Oktober hat auch der Landrat des Kreises Spree-Neiße Hübner suspendiert, nicht zuletzt, weil die Entscheidung des Stadtparlaments auf einige Monate beschränkt war. Gegen das Vorgehen des Landrats reichte der 65-Jährige vor einiger Zeit beim Verwaltungsgericht Potsdam, das für ganz Brandenburg Disziplinarangelegenheiten in der öffentlichen Ver- waltung bearbeitet, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, wie ein Sprecher bestätigte. Damit will der Kommunalpolitiker erreichen, dass die Suspendierung vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Eine Entscheidung des Gerichts stehe noch aus, so der Sprecher.
Wenn die Stadtverordneten an diesem Mittwoch zusammenkommen und entscheiden, dann ist das noch nicht das letzte Wort. Beschließen sie, dass die Wahl gültig ist, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden – das gilt aber auch, wenn die Wahl als ungültig angesehen werden sollte. Rechtsmittel können von Hübner, dem Landrat, dem Wahlleiter sowie Bürgern, die die Wahleinsprüche eingereicht hatten, eingelegt werden, teilte Gubens amtierender Bürgermeister Fred Mahro (CDU) mit. Dafür gebe es eine Vier-Wochen-Frist. Sollte sie verstreichen, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurden, wäre der Beschluss der Stadtverordneten rechtskräftig. Käme es wirklich dazu, dass die Wahl ungültig wird, müsste es, wie die Stadt wissen ließ, theoretisch innerhalb eines halben Jahres eine Neuwahl geben.