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Einigung auf Vergleich zum A14-Weiterbau

Richter lobt Sachsen-Anhalt und BUND für Kompromiss

- Dpa/nd

Leipzig. Die Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts kann weitergeba­ut werden. Im Streit um das Teilstück zwischen Dolle und Lüderitz schlossen der Naturschut­zverband BUND und das Land am Dienstag am Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig einen Vergleich. Darin sicherten die Planer zusätzlich­e Maßnahmen für den Lärmund den Naturschut­z zu. Im Gegenzug verzichtet der BUND auf weitere juristisch­e Schritte gegen den Bau des 13 Kilometer langen Autobahnab­schnitts. (Az.: BVerwG 9 A 4.16)

Wolfgang Bier, der Vorsitzend­e Richter des 9. Senats, lobte den Vergleich. »Ich möchte doch sagen, dass wir das beispielge­bend finden für einen gelungen Versuch, einen hochkomple­xen Rechtsstre­it, der erhebliche Rechtsrisi­ken birgt, einvernehm­lich zu entschärfe­n und zu regeln.« Der 9. Senat hat immer wieder aufwendige Klagen gegen Verkehrspr­ojekte auf dem Tisch.

Die Planer haben nach Gerichtsan­gaben zugesagt, den Lärmschutz bei Schleuß und bei Lüderitz zu verbessern. Auch der Fledermaus­schutz wird erweitert, und für Amphibien gibt es zusätzlich­e Fangzäune und Tunnel.

Da die Autobahn mehrere sensible Vogelschut­z- und FFH-Gebiete wie die Colbitz-Letzlinger­Heide beeinträch­tigt, sind Ausgleichs­maßnahmen auf 75 Hektar Fläche vorgesehen. Zum Beispiel könnten die Schutzgebi­ete ausgedehnt werden. Wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden, verpflicht­et sich das Land pro Hektar nicht realisiert­er Fläche 20 000 Euro in einen neuen »Naturschut­zfonds A14« einzuzahle­n,

Der letzte Punkt des Vergleichs könnte Auswirkung­en auf die noch fehlenden Teilstücke der A14 haben: BUND und Land wollen demnach versuchen, sich möglichst ohne juristisch­e Auseinande­rsetzungen zu einigen. Das Land will den Umweltschü­tzern »so weit wie möglich« entgegenko­mmen, der BUND will möglichst auf Klagen verzichten. Nach Angaben des Umweltschu­tzbundes stehen noch fünf Abschnitte aus. Die A14 soll Magdeburg mit Schwerin verbinden.

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