Einigung auf Vergleich zum A14-Weiterbau
Richter lobt Sachsen-Anhalt und BUND für Kompromiss
Leipzig. Die Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts kann weitergebaut werden. Im Streit um das Teilstück zwischen Dolle und Lüderitz schlossen der Naturschutzverband BUND und das Land am Dienstag am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Vergleich. Darin sicherten die Planer zusätzliche Maßnahmen für den Lärmund den Naturschutz zu. Im Gegenzug verzichtet der BUND auf weitere juristische Schritte gegen den Bau des 13 Kilometer langen Autobahnabschnitts. (Az.: BVerwG 9 A 4.16)
Wolfgang Bier, der Vorsitzende Richter des 9. Senats, lobte den Vergleich. »Ich möchte doch sagen, dass wir das beispielgebend finden für einen gelungen Versuch, einen hochkomplexen Rechtsstreit, der erhebliche Rechtsrisiken birgt, einvernehmlich zu entschärfen und zu regeln.« Der 9. Senat hat immer wieder aufwendige Klagen gegen Verkehrsprojekte auf dem Tisch.
Die Planer haben nach Gerichtsangaben zugesagt, den Lärmschutz bei Schleuß und bei Lüderitz zu verbessern. Auch der Fledermausschutz wird erweitert, und für Amphibien gibt es zusätzliche Fangzäune und Tunnel.
Da die Autobahn mehrere sensible Vogelschutz- und FFH-Gebiete wie die Colbitz-LetzlingerHeide beeinträchtigt, sind Ausgleichsmaßnahmen auf 75 Hektar Fläche vorgesehen. Zum Beispiel könnten die Schutzgebiete ausgedehnt werden. Wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden, verpflichtet sich das Land pro Hektar nicht realisierter Fläche 20 000 Euro in einen neuen »Naturschutzfonds A14« einzuzahlen,
Der letzte Punkt des Vergleichs könnte Auswirkungen auf die noch fehlenden Teilstücke der A14 haben: BUND und Land wollen demnach versuchen, sich möglichst ohne juristische Auseinandersetzungen zu einigen. Das Land will den Umweltschützern »so weit wie möglich« entgegenkommen, der BUND will möglichst auf Klagen verzichten. Nach Angaben des Umweltschutzbundes stehen noch fünf Abschnitte aus. Die A14 soll Magdeburg mit Schwerin verbinden.