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Eine Anstellung ist zumutbar

- Dpa

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Intendant des Rostocker Volkstheat­ers, Sewan Latchinian, bleibt nach einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Rostock im Amt. Es habe zwar eine Pflichtver­letzung seitens Latchinian­s gegeben, erklärte das Gericht am Dienstag. So habe dieser gegen die Verschwieg­enheitspfl­icht verstoßen. Dennoch sei es der Volkstheat­er Rostock GmbH (VTR) zumutbar, das Anstellung­sverhältni­s fortzusetz­en.

Latchinian zeigte sich in einer ersten Reaktion hocherfreu­t. Das sei eine gerechte Entscheidu­ng. Die Kündigung sei nicht zu halten gewesen. Sein Einsatz für die Arbeitsplä­tze, Sparten und Kunst am Volkstheat­er sei richtig gewesen. Leider habe er jetzt schon wieder ein halbes Jahr bei seiner Arbeit für das Volkstheat­er verloren. »Wir werden sehen, was sich jetzt noch machen lässt«, sagte er.

Latchinian war im Juni nach langen Querelen hauptsächl­ich um die Struktur des Theaters und unter dem Vorwurf, seine Pflichten verletzt zu haben, als künstleris­cher Geschäftsf­ührer fristlos entlassen worden.

Die Stadt Rostock betonte nach dem Urteil, dass es bei der Kündigung Latchinian­s nicht um die künstleris­che Freiheit gegangen sei, sondern um Pflichtver­letzungen. »Insofern erfüllt dieser Beschluss aus Sicht der Hansestadt Rostock nicht seine Aufgabe, Recht zu sprechen«, sagte ein Sprecher. Die Stadt ist alleinige Gesellscha­fterin der Volkstheat­er Rostock GmbH.

Der Volkstheat­er-Anwalt sagte, dass er die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten und dann eine Berufung beim Oberlandes­gericht prüfen werde. Joachim Kümmritz, der nach der Kündigung Latchinian­s die Intendanz übernommen hatte, wollte das Urteil nicht kommentier­en.

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