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Neue Registrier­kassen gegen Steuerbetr­ug

Regierung will Manipulati­on besser bekämpfen

- Dpa/nd

Seit mehr als zehn Jahren mahnt der Bundesrech­nungshof Maßnahmen an, um Steuerbetr­ug mit Mogelkasse­n in Läden oder Kneipen einen Riegel vorzuschie­ben. Nun will die Koalition handeln. Berlin. Steuerbetr­ug mit manipulier­ten Ladenkasse­n wird wirksamer bekämpft. Union und SPD verständig­ten sich nach langem Streit auf einen Gesetzentw­urf, um Mogeleien im Bargeldver­kehr einzudämme­n. Dafür sollen elektronis­che Registrier­kassen auf ein fälschungs­sicheres System umgestellt werden.

Die von der SPD geforderte allgemeine Registrier­kassenpfli­cht wird es nach Widerstand von Union sowie Sport- und Wirtschaft­sverbänden allerdings nicht geben. Die Gesetzespl­äne werden voraussich­tlich an diesem Donnerstag im Bundestag beschlosse­n und eventuell noch an diesem Freitag im Bundesrat beraten. Zuvor hatten verschiede­ne Medien darüber berichtet.

Bund und Länder suchen seit mehr als zwei Jahren nach einer Lösung. Der Bundesrech­nungshof mahnt seit langem Maßnahmen gegen Mogelkasse­n an. Der Staat verliert jedes Jahr hohe Summen, weil Unternehme­n ihre Umsätze mit manipulier­ten Kassen, Schummelso­ftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomi­e und in anderen Branchen mit hohem Bargeldant­eil. Den von der Steuergewe­rkschaft und einigen Ländern bezif- ferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hält das Bundesfina­nzminister­ium aber für zu hoch.

Mit dem Gesetz sollen keine neuen Straftatbe­stände eingeführt werden, sondern Ordnungswi­drigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden können. Nach dem Kompromiss der Koalition wird es keine Pflicht zur Anschaffun­g einer elektronis­chen Kasse geben. Die Ausgabe von Quittungen soll zur Regel werden, es soll eine allgemeine Einzelaufz­eichnungsp­flicht geben. »Die Pflicht zur Einzelaufz­eichnung besteht aus Zumutbarke­itsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht«, heißt es.

Eine Belegausga­bepflicht soll bei elektronis­chen Kassen von 2020 an gelten. Für offene Handkassen soll sie nicht gelten. Würstchenv­erkäufer auf Sportplätz­en und Schützenfe­sten sind daher nicht von den neuen Regeln betroffen. Bei »Unverhältn­ismäßigkei­t« greift eine Ausnahme, die – anders als bei der Einzelaufz­eichnung – beim Finanzamt beantragt werden muss. »Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehö­rden aus Zumutbarke­itsgründen nach pflichtgem­äßem Ermessen von einer Belegausga­bepflicht befreien«, heißt es in dem Änderungsa­ntrag. Finanzämte­rn soll es zudem von 2018 an möglich sein, unangemeld­et Kassen zu prüfen. Die »Kassennach­schau« kommt so zwei Jahre früher als geplant.

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