Worauf Verbraucher achten sollten
Online-Shoppen von Weihnachtsgeschenken
Immer mehr deutsche Verbraucher ordern ihre Weihnachtsgeschenke übers Internet. Wie aber können sich Verbraucher dabei vor Betrug und teuren Reinfällen schützen? Was ist bei den Lieferzeiten der Webshops zu beachten? Gilt das Widerrufsrecht? Zu den Vorteilen des OnlineShoppings zählt, dass es schnell, bequem und auch sicher ist – wenn ein paar Punkte beachtet werden. Die einfachste Regel: Verbraucher sollten per online nur bei Händlern kaufen, die einen vertrauenswürdigen Eindruck machen. Wirkt die Website lieblos zusammengeschustert, fallen Rechtschreibfehler auf oder ist gar das Impressum unvollständig – dann ist Vorsicht geboten.
So muss das Impressum alle Angaben zur Identität des Unternehmers enthalten, dazu gehört auch eine vollständige Postadresse. Steht da nur eine E-Mail-Adresse oder ein Postfach, handelt es sich nicht um einen seriösen Anbieter. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich an Prüfzeichen orientieren: Anerkannte Siegel wie TÜV Süd, Trusted Shops oder EHI belegen, dass sich der Händler einer Prüfung unterzogen hat und bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.
Wertvolle Dienste leisten auch Bewertungsplattformen im Netz: Es schadet nicht, sich dort vor dem Kauf umzuschauen und nachzulesen, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Webshop gemacht haben.
Schwarze Schafe sind zum Beispiel auch an sehr niedrigen Preisen zu erkennen. Zwar sind einige Waren im Internet günstiger als im Einzelhandel vor Ort. Doch bei Händlern, die Markenprodukte weit unter dem üblichen Niveau anbieten, sollte man vorsichtig sein.
Ratsam ist auch, Webshops zu meiden, die auf Vorauskasse bestehen. Sichere Zahlungsarten sind Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte. Verlässlichen Kundenschutz bieten auch Be- zahldienste wie Paypal oder Clickandbuy. Allerdings sollte der Kunde darauf achten, dass die Übertragung seiner Daten über eine verschlüsselte Verbindung läuft. Dies ist der Fall, wenn in der Adresszeile des Browsers »https« statt »http« steht. Oft erscheint daneben ein kleines Vorhängeschloss.
Wichtig ist auch, dass Kunden sich mit einem sicheren Passwort im Webshop einloggen: Namen oder Wörter, die im Lexikon stehen, lassen sich leicht knacken. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens acht Zeichen, darunter Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
Um sicher zu gehen, dass das Präsent noch rechtzeitig ankommt, empfiehlt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versandhändlers. Zwar haben Onlinehändler die Pflicht, gut erkennbar einen Lieferzeitraum zu nennen, zum Beispiel drei bis fünf Werktage. Allerdings relativieren einige Anbieter diese Angabe durch eine Klausel wie, »Lieferfristen sind unverbindlich«. Unabhängig davon garantieren manche Onlineshops bis zu einem bestimmten Bestelldatum eine Lieferung vor Heiligabend.
Wenn das Paket trotzdem zu spät kommt, hat der Kunde zwar theoretisch einen Anspruch auf Schadenersatz, dazu müsste er aber nachweisen, dass ihm ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Bei einer Verspätung ist dies oft nicht so einfach.
Haften müsste der Händler zudem nur, wenn er selbst für die Verspätung verantwortlich ist – bei plötzlicher Eisglätte oder Streik beim Zusteller könnte der Kunde ihn daher nicht zur Kasse bitten.
Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wer online einkauft, kann die Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widerrufen. Es bleibt also keiner auf den nicht mehr benötigten Geschenken sitzen. ERGO/D.A.S./nd