Selbst zahlt der Mann?
Mietrecht: Renovierung
81 Prozent der deutschen Mieter wären bereit, bei Renovierungen und Modernisierungen selbst in die Tasche zu greifen, wenn der Vermieter nicht zahlt. Das zeigt eine aktuelle Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Renovierungen stehen dem Mieter in der Regel zu – wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Frische Farbe, neuer Teppich: 81 Prozent der deutschen Mieter würden für Renovierungs- und Modernisierungskosten in ihrer Wohnung selbst aufkommen – auch wenn der Vermieter nichts dazu zahlt. Knapp jeder Fünfte lehnt eigene Investitionen in der Mietwohnung komplett ab.
Dass die Wände einen frischen Anstrich oder eine neue Tapete brauchen, haben die meisten Mieter beim Umzug eingeplant: 63 Prozent würden dafür selbst in die Tasche greifen. Auch in Sachen Küche wären 38 Prozent der Befragten zu Eigeninvestitionen bereit – als Neuanschaffung oder als Ablöse vom Vormieter. 30 Prozent der Mieter würden sogar die Kosten für Laminat, Parkett oder einen neuen Teppich selbst übernehmen. Für Badarmaturen und neue Steckdosen würde noch jeder vierte Befragte ins eigene Portemonnaie greifen. Rund jeder Fünfte wäre immer- hin noch bereit, für Einbruchschutz und energiesparende Heizungsthermostate Geld auszugeben.
Prinzipiell lohnt es sich bei Renovierungen, aber auch bei Modernisierungen der Wohnung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und beispielsweise einen Zuschuss auszuhandeln. Das steht dem Mieter zu Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, die Wohnung in Schuss zu halten. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge eine Renovierungsklausel, die regelt, dass der Mieter sogenannte Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen hat. Dazu gehören vor allem Malerarbeiten in der Wohnung, nicht jedoch das Abschleifen von Parkett oder das Streichen der Fensterrahmen von außen. Hat der Mieter jedoch etwas selbst beschädigt, muss er auch dafür aufkommen.
Nähere Informationen finden Mieter und Vermieter im Ratgeber von immowelt.de unter dem Link: https://ratgeber.immowelt.de/ schoenheitsreparaturen