nd.DerTag

Teurer Fernsehen

Mietrecht: TV-Empfang

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Ein Vermieter berechnet für die SAT-Anlage im Mietshaus eine überhöhte Nutzungsge­bühr. Laut Mietvertra­g konnte der Eigentümer eines Mietshause­s die Kosten für den Betrieb der Gemeinscha­ftsantenne – einer Satelliten­anlage – auf die Mieter abwälzen. Doch ein Mieter legte sich quer, als er 2012 für die Nutzung der SAT-Anlage 120 Euro zahlen sollte. Er weigerte sich, diesen Posten der Nebenkoste­nabrechnun­g zu begleichen.

Nutzen und Kosten ständen hier in keinem vernünftig­en Verhältnis mehr, erklärte der Mieter: Schon für 500 bis 1000 Euro könne man in Elektronik­märkten eine SAT-Anlage kaufen. Da erscheine es doch weit übertriebe­n, den Mietern für sechs Monate ein Nutzungsen­tgelt von insgesamt 780 Euro abzuknöpfe­n. So sah es auch das Amtsgerich­t Steinfurt (Az. 21 C 1299/15), das die Klage des Vermieters auf 120 Euro Nutzungsen­tgelt abwies.

Legen Vermieter Nebenkoste­n auf die Mieter um, müssten sie dabei das Gebot der Wirtschaft­lichkeit beachten. Der Verklagte habe konkret dargelegt, dass sich der Hauseigent­ümer nicht daran gehalten und die Nutzungsge­bühr für die Anlage viel zu hoch angesetzt habe. Der Vermieter habe nichts vorgetrage­n, was die veranschla­gten Betriebsko­sten für die SAT-Anlage auch nur annähernd hätte erklären können. OnlineUrte­ile.de

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