Teurer Fernsehen
Mietrecht: TV-Empfang
Ein Vermieter berechnet für die SAT-Anlage im Mietshaus eine überhöhte Nutzungsgebühr. Laut Mietvertrag konnte der Eigentümer eines Mietshauses die Kosten für den Betrieb der Gemeinschaftsantenne – einer Satellitenanlage – auf die Mieter abwälzen. Doch ein Mieter legte sich quer, als er 2012 für die Nutzung der SAT-Anlage 120 Euro zahlen sollte. Er weigerte sich, diesen Posten der Nebenkostenabrechnung zu begleichen.
Nutzen und Kosten ständen hier in keinem vernünftigen Verhältnis mehr, erklärte der Mieter: Schon für 500 bis 1000 Euro könne man in Elektronikmärkten eine SAT-Anlage kaufen. Da erscheine es doch weit übertrieben, den Mietern für sechs Monate ein Nutzungsentgelt von insgesamt 780 Euro abzuknöpfen. So sah es auch das Amtsgericht Steinfurt (Az. 21 C 1299/15), das die Klage des Vermieters auf 120 Euro Nutzungsentgelt abwies.
Legen Vermieter Nebenkosten auf die Mieter um, müssten sie dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Der Verklagte habe konkret dargelegt, dass sich der Hauseigentümer nicht daran gehalten und die Nutzungsgebühr für die Anlage viel zu hoch angesetzt habe. Der Vermieter habe nichts vorgetragen, was die veranschlagten Betriebskosten für die SAT-Anlage auch nur annähernd hätte erklären können. OnlineUrteile.de