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Einzugsbes­tätigungen

Expertenra­t

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Seit dem 1. November 2015 müssen Mieter und Vermieter laut Bundesmeld­egesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Meldebehör­de melden. Nun gibt es eine Änderung. Der Gesetzgebe­r wollte so Scheinanme­ldungen verhindern. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und macht auf eine seit 1. November 2016 geltende Änderung aufmerksam:

Vermieter müssen nunmehr den Auszug eines Mieters nicht mehr melden. Alles andere bleibt wie es war: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sowohl Vermieter als auch Mieter den Einzug anzeigen. Dazu muss der Vermieter dem Mieter eine Bestätigun­g übergeben, die dieser wiederum bei der Meldebehör­de abgibt.

Das kann eng werden für die Mieter, wenn sich der Vermieter die vollen zwei Wochen Zeit lässt, um dem Mieter die Bescheinig­ung zu überreiche­n. Der Mieter gerät dann zeitlich in Verzug, was ihn als Ordnungswi­drigkeit theoretisc­h bis zu 1000 Euro Bußgeld kosten kann.

Damit die Fristen gewahrt werden und auch das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht gleich am Anfang leidet, rät der VPB zu Pragmatism­us: Vermieter sollten die Meldebesch­einigung bereits bei der Wohnungs- und Schlüsselü­bergabe aushändige­n. Dann liegt es am Mieter, ob er den Termin einhalten kann.

Formulare gibt es gedruckt oder auch online bei der Meldebehör­de. VPB/nd

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